Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Sozialverein St. Katharina Schöllkrippen e. V. legte am 01.06.2021 einen Antrag auf Festlegung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG vor.

Von dem Gewichtungsfaktor 4,5 kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen zur Finanzierung des höheren Personalbedarfs im Einvernehmen mit der Gemeinde nach oben abgewichen werden.

Der Katholische Kindergarten Schöllkrippen erfüllt die dafür erforderlichen Voraussetzungen:

 

Ø  Integrative Einrichtung im Sinne des Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG (mind. 3 der Plätze sind von Kindern mit einem Bescheid zur Gewährung von Eingliederungshilfe belegt)

 

Ø  Anstellungsschlüssel 1:11 oder besser

 

Ø  Antrag des Trägers liegt vor.

 

Um dies zu gestatten, ist die Zustimmung der Kommune maßgebend. Der erhöhte Gewichtungsfaktor „+ x“ soll dafür sorgen, dass eine Zusatzkraft (Integrationskraft) zu 80 % finanziert werden kann. Der zusätzliche Faktor x wird in den Anstellungsschlüssel nicht eingerechnet.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen stimmt dem Antrag des Sozialvereins St. Katharina Schöllkrippen e.V. vom 01.06.2021 zur Festlegung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x nach Art. 21 Abs. 5 Satz 3 des BayKiBiG zu.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0