Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Bauherr hat mit Planungsunterlagen vom 02.08.2021 einen Antrag auf Vorbescheid bezüglich des Bau eines Einfamilienbungalows in der Spessartstraße 41 in Schöllkrippen-Hofstädten, vorgelegt.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:
Der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Dorfgebiet (MD) nach § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

 

Das geplante Einfamilienhaus wird zwar hinter der derzeit letzten Bebauung errichtet, stellt jedoch eine Abrundung des Ortsbildes dar.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.


Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Im Gremium kommt es zu einer Diskussion, in der im Besonderen auf die Hochwasserthematik in diesem Bereich hingewiesen wird. Ebenso bestehen bedenken, dass sich das geplante Einfamilienhaus in der Bauweise nicht in die Umgebung einfügt. Des Weiteren soll die Erschließung für Wasser und Kanal nochmals geprüft werden, da sie voraussichtlich über den angrenzenden landwirtschaftlichen Weg führt.


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Bau eines Einfamilienbungalows“ in der Spessartstraße 41 wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0