Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren beantragten mit Planungsunterlagen vom 12.08.2021 (Eingang am 02.09.2021) die Erteilung einer Baugenehmigung wegen des Anbaus eines Quergiebels und Windfangs und der Neuerrichtung einer Garage in der Schwarzwaldstraße 4 in Schöllkrippen-Schneppenbach.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Grohäcker-Sämeräcker-Bangert“ der Marktgemeinde Schöllkrippen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben weicht wie folgt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

-       Errichtung der Garage und des Windfangs außerhalb der Baugrenzen

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 BauGB kann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Sowohl die Errichtung der Garage als auch die Errichtung des Windfangs ist außerhalb der Baugrenze geplant. Da die Baugrenzen jedoch in beiden Fällen nur geringfügig überschritten werden, ist die Abweichung städtebaulich vertretbar. Da auch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die erforderliche Befreiung nach § 31 BauGB erteilt werden.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Anbau eines Quergiebels und Windfangs und Neuerrichtung einer Garage“ in der Schwarzwaldstraße 4 wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt der erforderlichen Befreiung erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

Gemeinderatsmitglied Dr. Marco Schmitt ist während der Abstimmung nicht im Saal.