Sitzung: 11.10.2021 Grundstücks- und Bauausschuss Schöllkrippen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Babo berichtet über den aktuellen Sachstand zur 6.
Erweiterung der gemeindlichen Erdaushubdeponie. Diese Erweiterung entwickelt
sich zwischenzeitlich zu einem größeren Thema.
Im Genehmigungsbescheid des Landratsamts Aschaffenburg wurde die
Errichtung einer geologischen Barriere (Sperrschicht) gefordert, durch welche
der Eintrag von Sickerwasser in den Boden vermieden werden soll.
Zur Errichtung dieser Sperrschicht ist zusätzlich ein
Qualitätsmanagement und eine Fremdprüfung erforderlich.
Der Qualitätsmanagementplan (QMP) legt die Anforderungen fest, welche
beim Einbau der Sperrschicht zu berücksichtigen sind. Mit der Erstellung des QMP wurde das Büro
Hundhausen in der Gemeinderatssitzung am 31.05.2021 beauftragt. Der QMP
befindet sich zwischenzeitlich im Landratsamt Aschaffenburg. Von hier wurde
bereits signalisiert, dass der vorgelegte QMP den Anforderungen entspricht.
Bei der Fremdprüfung handelt es sich um die tatsächliche Überwachung
der Baumaßnahme. Die Überwachung beim Einbau der Sperrschicht darf nicht vom
Büro Hundhausen durchgeführt werden. Vorgabe für das Durchführen der
Fremdprüfung ist das Vorliegen einer entsprechenden Zertifizierung nach DIN EN
ISO/IEC 17020:2012-07, welche nur wenige Büros in Deutschland haben. Hier
wurden zwischenzeitlich drei Angebote von der Verwaltung angefordert. Nach
Vorliegen von zwei Angeboten ist abzusehen, dass die Auftragssumme den
Verfügungsrahmen des Bauausschusses übersteigt. Das wirtschaftlichste Angebot
wurde vom Büro Geotechnik Dr. Heer GmbH & Co. KG aus Saarbrücken vorgelegt
und schließt mit 32.678,59 € brutto ab. Durch die Anfahrt von Saarbrücken sind
die Fahrkosten ein großer Kostenpunkt.
Das Gremium stimmt den Ausführungen zu. Aufgrund des überschrittenen
Verfügungsrahmens kann eine Vergabe der Leistungen erst im Rahmen der nächsten
Gemeinderatssitzung erfolgen.
Anschließend werden im Rahmen einer kurzen Diskussion folgend Punkte
thematisiert:
- Die Aufbringung der Sperrschicht
erfolgt nicht über die komplette Fläche der 6. Erweiterung, sondern wird
in 6 Abschnitten durchgeführt. Nach Errichtung eines Abschnittes kann
dieser bereits mit Erdaushub verfüllt werden.
- Weiterhin wurde vom Landratsamt
Aschaffenburg bestätigt, dass die Sperrschicht nicht über die komplette
Fläche in einer Mächtigkeit von 1,00 m aufgebracht werden muss, sondern
gemäß den Planungen des Büro GGC anhand der vorhandenen Höhenverhältnisse.
- Angesprochen werden außerdem die Deponiegebühren. Hier ist aufgrund der entstandenen Kosten eine Gebührenkalkulation erforderlich, mit welcher die Gebühren überprüft werden können. Die Verwaltung wird hier beauftragt, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die entsprechenden Zahlen zusammenzustellen.