Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Babo berichtet über den aktuellen Sachstand zur 6. Erweiterung der gemeindlichen Erdaushubdeponie. Diese Erweiterung entwickelt sich zwischenzeitlich zu einem größeren Thema.

 

Im Genehmigungsbescheid des Landratsamts Aschaffenburg wurde die Errichtung einer geologischen Barriere (Sperrschicht) gefordert, durch welche der Eintrag von Sickerwasser in den Boden vermieden werden soll.

 

Zur Errichtung dieser Sperrschicht ist zusätzlich ein Qualitätsmanagement und eine Fremdprüfung erforderlich.

 

Der Qualitätsmanagementplan (QMP) legt die Anforderungen fest, welche beim Einbau der Sperrschicht zu berücksichtigen sind.  Mit der Erstellung des QMP wurde das Büro Hundhausen in der Gemeinderatssitzung am 31.05.2021 beauftragt. Der QMP befindet sich zwischenzeitlich im Landratsamt Aschaffenburg. Von hier wurde bereits signalisiert, dass der vorgelegte QMP den Anforderungen entspricht.

 

Bei der Fremdprüfung handelt es sich um die tatsächliche Überwachung der Baumaßnahme. Die Überwachung beim Einbau der Sperrschicht darf nicht vom Büro Hundhausen durchgeführt werden. Vorgabe für das Durchführen der Fremdprüfung ist das Vorliegen einer entsprechenden Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07, welche nur wenige Büros in Deutschland haben. Hier wurden zwischenzeitlich drei Angebote von der Verwaltung angefordert. Nach Vorliegen von zwei Angeboten ist abzusehen, dass die Auftragssumme den Verfügungsrahmen des Bauausschusses übersteigt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Büro Geotechnik Dr. Heer GmbH & Co. KG aus Saarbrücken vorgelegt und schließt mit 32.678,59 € brutto ab. Durch die Anfahrt von Saarbrücken sind die Fahrkosten ein großer Kostenpunkt.  Das Gremium stimmt den Ausführungen zu. Aufgrund des überschrittenen Verfügungsrahmens kann eine Vergabe der Leistungen erst im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.

 

Anschließend werden im Rahmen einer kurzen Diskussion folgend Punkte thematisiert:

  • Die Aufbringung der Sperrschicht erfolgt nicht über die komplette Fläche der 6. Erweiterung, sondern wird in 6 Abschnitten durchgeführt. Nach Errichtung eines Abschnittes kann dieser bereits mit Erdaushub verfüllt werden.
  • Weiterhin wurde vom Landratsamt Aschaffenburg bestätigt, dass die Sperrschicht nicht über die komplette Fläche in einer Mächtigkeit von 1,00 m aufgebracht werden muss, sondern gemäß den Planungen des Büro GGC anhand der vorhandenen Höhenverhältnisse.
  • Angesprochen werden außerdem die Deponiegebühren. Hier ist aufgrund der entstandenen Kosten eine Gebührenkalkulation erforderlich, mit welcher die Gebühren überprüft werden können. Die Verwaltung wird hier beauftragt, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die entsprechenden Zahlen zusammenzustellen.