Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes weist Bürgermeister Babo darauf hin, dass die Richtlinien des Marktes Schöllkrippen zur Förderung von Kultur und Sport, welche 2013 aufgestellt wurden, einer Aktualisierung/Anpassung unterzogen werden sollten. Aus diesem Grund wird dem Ausschuss die einzelnen Fördervoraussetzungen vorgestellt und daraufhin folgende Änderungen für die nachfolgend aufgeführten Punkte festgelegt:

 

  1. Förderung von Baumaßnahmen

 

1.1  Die Eigenleistungen sollen weiterhin mit 2,00 €/ Stunde, bei mindestens 100 Std. ausgezahlt werden.

 

 

  1. Förderung sportlicher Vereine

 

2.2  Die Mannschaftsmeister sollen nun je nach Spielklasse und Mannschaftsstärke bis zu 500 € bezuschusst werden.

 

2.4  Hier soll ein komplett neuer Unterpunkt zur Förderung der Hallenmiete aufgenommen werden.

 

2.5  Neuaufnahme der Förderung für Anschaffungen, analog zu Punkt 3.1. Die Förderung für die Anschaffung von Sportgeräten soll auch 10 % des Anschaffungswertes betragen.

 

 

  1. Förderung kultureller Vereine

 

3.3  Anstelle Finanzausschuss wird Ausschuss für Kultur-, Sport-, Familie, Senioren und Soziales gesetzt.

 

3.4  Wird gestrichen.

 

3.4 Als neuer Punkt 3.4 soll die Förderung von Musikstunden/Musikunterricht aufgenommen

werden. Hierbei soll der 1. Monatsbeitrag für den Musikunterricht auf Antrag vom Markt Schöllkrippen erstattet werden. Der Förderung gilt jedoch nur für Ortsbürger.

 

 

  1. Jugendförderung

 

4.2  Der Fördersatz für die Durchführung von Zeltlagern und Freizeiten wird auf 4,00 €/Tag und höchstens 28,00 € geändert.

 

4.3  Bei Ferienspielen wird der Höchstbetrag auf 300,00 € angehoben.

 

 

  1. Förderung der Altenarbeit

 

Folgende Anpassung wird vorgenommen:

 

Insgesamt stellt der Markt 800,00 € zur Verfügung. Die Erhöhung des Gesamtbetrags ist auf eine Anpassung für Hofstädten und Schneppenbach mit jeweils 150,00 € zurückzuführen. Die weiteren Beträge bleiben bestehen.


 

  1. Kostenerstattung an Vereine für die Übernahme gemeindlicher Dienste

 

a)    Der Fördersatz wird bei 400 Arbeitsstunden auf je 2,00 € höchstens 800,00 €/ Jahr geändert.

 

d)   Hier soll der Punkt „Grünpflege Dorfgemeinschaft Hofstädten“ aufgenommen werden. Die genaue       Formulierung und der Förderbetrag werden jedoch erst noch vom Bürgermeister ausgearbeitet.

 

Weitere Änderungen der bestehenden Förderrichtlinien des Marktes Schöllkrippen werden anschließend nicht festgelegt. Es wird vereinbart, dass die entsprechend überarbeiteten Förderrichtlinien dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Abschließend wird daher folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

Den vorab aufgeführten Änderungen der Richtlinien des Marktes Schöllkrippen zur Förderung von Kultur und Sport wird zugestimmt. Die aktualisierte Fassung wird dem Marktgemeinderat anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0