Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Familie, Senioren und Soziales am 18.10.2021 wurde die Richtlinie zur Förderung von Kultur und Sport (Stand 2013) Vorberaten und diverse Änderungsvorschläge erarbeitet. Auf Basis der Empfehlungen aus der Ausschusssitzung wurde ein Richtlinienentwurf erstellt.

 

Der Entwurf sieht folgende Anpassungen vor:

 

  1. Förderung von Baumaßnahmen

 

1.1  Die Eigenleistungen sollen weiterhin mit 2,00 €/ Stunde, bei mindestens 100 Std. (vorher 200 Std.) ausgezahlt werden.

 

 

  1. Förderung sportlicher Vereine

 

2.2  Die Mannschaftsmeister sollen nun je nach Spielklasse und Mannschaftsstärke bis zu 500 € bezuschusst werden.

 

2.4  Hier soll ein komplett neuer Unterpunkt zur hälftigen Förderung der Hallenmiete aufgenommen werden.

 

2.5  Neuaufnahme der Förderung für Anschaffungen, analog zu Punkt 3.1. Die Förderung für die Anschaffung von Sportgeräten soll auch 10 % des Anschaffungswertes betragen.

 

 

  1. Förderung kultureller Vereine

 

3.3  Anstelle Finanzausschuss wird Ausschuss für Kultur-, Sport-, Familie, Senioren und Soziales gesetzt.

 

3.4  Wird gestrichen.

 

3.4 Als neuer Punkt 3.4 soll die Förderung von Musikstunden/Musikunterricht aufgenommen

werden. Hierbei soll der 1. Monatsbeitrag für den Musikunterricht auf Antrag vom Markt Schöllkrippen erstattet werden. Der Förderung gilt jedoch nur für Ortsbürger.

 

 

  1. Jugendförderung

 

4.2  Der Fördersatz für die Durchführung von Zeltlagern und Freizeiten wird auf 4,00 €/Tag und höchstens 28,00 € angehoben.

 

4.3  Bei Ferienspielen wird der Höchstbetrag auf 300,00 € angehoben.

 

 

  1. Förderung der Altenarbeit

 

Folgende Anpassung wird vorgenommen:

 

Insgesamt stellt der Markt 800,00 € zur Verfügung. Die Erhöhung des Gesamtbetrags ist auf eine Anpassung für Hofstädten und Schneppenbach mit jeweils 150,00 € zurückzuführen. Die weiteren Beträge bleiben bestehen.


 

  1. Kostenerstattung an Vereine für die Übernahme gemeindlicher Dienste

 

a)    Der Fördersatz wird bei 400 Arbeitsstunden der Wasserwacht auf je 2,00 € höchstens 800,00 €/ Jahr geändert.

 

d)   Hier soll der Punkt „Grünpflege Dorfgemeinschaft Hofstädten“ aufgenommen werden. Die genaue       Formulierung und der Förderbetrag werden jedoch erst noch vom Bürgermeister ausgearbeitet.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Richtlinienentwurf zur Förderung von Kultur und Sport im Markt Schöllkrippen zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Richtlinie ortsüblich bekannt zu machen und die Ortsvereine über die Neuerungen zu informieren.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0