Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren reichten mit Planungsunterlagen vom 20.10.2021 einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser in der Laudenbacher Straße 5 in Schöllkrippen ein.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Mischgebiet (MI) nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen) ist in diesem Gebiet zulässig.

 


Auszug aus dem F-Plan

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl) ist mit der umliegenden Bebauung konform.

 

Weiterhin fügt sich das geplante Vorhaben gestalterisch (Dachform, -neigung, etc.) in die vorhandene Bebauung ein.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung (insbesondere Abstandsflächen, Stellplätze und Wasserrecht) obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Das Bauvorhaben wurde in nichtöffentlicher Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 15.10.2021 bereits vorberaten. Hier wurden seitens des Ausschusses folgende Anregungen vorgebracht:

  • Die bestehende Verrohrung des Mühlbachs läuft direkt über die geplante Baufläche. Hier ist eine separate Betrachtung erforderlich.
  • Weiterhin befindet sich das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet des Westernbachs. Bei der Planung des Großkreisels in der Waagstraße wurden hohe Anforderungen gestellt, die auch im Rahmen eines Neubaus betrachtet werden sollten. Hierauf weißt der Markt Schöllkrippen deutlich hin.
  • Aufgrund der Höhe des geplanten Vorhabens sind brandschutzrechtlichen Belange zu beachten.
  • Aufgrund der verkehrsrechtlich kritischen Lage des Bauvorhabens sind die Anzahl der Stellplätze zu betrachten. Derzeit sind laut Bayerischer Garagen- und Stellplatzverordnung ein Stellplatz je Wohneinheit, also 16 Stellplätze für 16 Wohneinheiten, geplant.
  • Die Weiterführung des Radweges Schöllkrippen-Schneppenbach ist entlang des Grundstückes geplant. Hier müssen die Abstände zwingend eingehalten werden. Dies soll dinglich zwischen dem Bauherrn sowie dem Markt Schöllkrippen festgelegt werden.

Beschluss:

Die Behandlung des Bauvorhaben „Neubau zweier Mehrfamilienhäuser“ in der Laudenbacher Straße 5 wird zurückgestellt und soll in der nächsten GR-Sitzung beschlossen werden.