Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

In der letzten Grundstücks- und Bauausschusssitzung wurde im Zuge der Vorberatung der Bauvoranfrage für die Bauvorhaben in der Laudenbacher Straße 5 wurde seitens des Gemeinderatsmitglieds Mike Steigerwald auf die verkehrsrechtlich kritische Lage des Bauvorhabens und auf die geringe Anzahl der geplanten Stellplätze hingewiesen.

 

Derzeit sind laut Bayerischer Garagen- und Stellplatzverordnung lediglich ein Stellplatz je Wohneinheit, also 16 Stellplätze für 16 Wohneinheiten, erforderlich und auch geplant. Nach kurzer Diskussion schlägt Mike Steigerwald vor, eine gemeindliche Stellplatzsatzung ins Auge zu fassen, welche sich an Stellplatzsatzungen von Landkreisgemeinden orientiert, sodass künftig ausreichend Stellplätze nachzuweisen sind.

 

Das Gremium fasste daraufhin einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat eine Stellplatzsatzung für den Markt Schöllkrippen zu erlassen.

 

In den Stellplatzsatzungen anderer Landkreisgemeinden werden u.a. folgende Regelungen getroffen:

 

  • Erforderliche Anzahl der Stellplätze (z. B. nach Anzahl der Wohneinheiten, m²-Maßstab, etc.)
  • Größe und Gestaltung der Stellplätze
  • Ablösebetrag (Kleinostheim 5.000 €, Mömbris 7.700 €, Alzenau und Waldaschaff 10.000 € pauschal)
  • Größe der Stellplätze
  • Eröffnungsklauseln
  • Carsharing

Beschluss:

Auf Basis der Diskussionsergebnisse wird ein finaler Stellplatzsatzungsentwurf durch die Verwaltung ausgearbeitet und erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates genommen.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0