Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

1. Hintergrundinformation

 

Im Zuge der Vorstudie „Boden- und Erosionsschutz in der Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart“ hat sich gezeigt, dass die Böden im Untersuchungsgebiet sehr niedrige bis niedrige Humusgehalte aufweisen und sind insgesamt als schwach bis mittel humos zu bezeichnen, wobei die mittel humosen Standorte von den Gehalten her zu schwach humos tendieren. Besonders auf stärker geneigten Standorten (z. B. DN 01, DN 02, HW 01, HW 02 und HW 03), wurde der humose Oberboden in der Vergangenheit durch Erosionsereignisse abgetragen, so dass oftmals nur ein gekapptes Bodenprofil mit geringen Gehalten an organischer Substanz im Oberboden vorzufinden ist. Durch den sinkenden Gehalt an organischer Substanz steigt wiederum die Erosionsanfälligkeit dieser Böden (Link & Wegener 2020: 81).

Im Kreis der Lenkungsgruppen der Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart wurde daher unter anderem diskutiert, in wie weit die Abfuhr organischen Materials im Zuge des Grünabfallkonzeptes des Landkreises diesen Prozess negativ verstärkt und ob stattdessen eine regionale Wertschöpfungskette aufgebaut werden kann. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen der Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart in einem ersten Schritt per Beschluss festlegen, dass eine weitere Teilnahme am Grünabfallkonzept des Landkreises Aschaffenburg ab 01.01.2023 nicht mehr erfolgt. Im zweiten Schritt soll im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens eine regionale Verwertungsalternative gefunden werden. Sollte dies nicht möglich sein, steht den Kommunen weiterhin die Möglichkeit zur Verfügung, sich erneut an das Grünabfallkonzept des Landkreises Aschaffenburg anzuschließen.

 

2. Ausschreibungsinhalte

 

Das Ausschreibungsverfahren wird zentral durch den Markt Schöllkrippen betreut und abgewickelt. Die Ausschreibung wird folgende Kriterien berücksichtigen:

 

-          Die Leistungen werden über einen Zeitraum von 12 Jahren ausgeschrieben. Aufgrund dieser Laufzeit werden die Schwellenwerte für eine nationale Ausschreibung überschritten, weshalb die Leistungen europaweit ausgeschrieben werden.

 

-          Die jeweilige Kommune müsste einen Beschluss fassen, für welche Leistungen sie aus dem Landkreiskonzept austreten. Es wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

A.    Für die Verwertung der strukturarmen Grünabfälle (Rasenschnitt etc.) wird aus dem Landkreiskonzept ausgetreten. Die Erfassung und der anschließende Transport verbleiben organisatorisch beim Landkreis.

B.    Für die Verwertung der strukturreichen Grünabfälle mit Nachbehandlung wird ebenfalls aus dem Landkreiskonzept ausgetreten. Die Erfassung, die Zerkleinerung dieser Grünabfälle sowie Verladung und Transport verbleiben organisatorisch beim Landkreis.

C.    Die strukturreichen Grünabfälle ohne Nachbehandlung (sog. Premiummaterial) verbleiben organisatorisch komplett beim Landkreis.

 

-          Da sich sowohl die Ausschreibung des Landkreises als auch die Ausschreibung der 10 Mitgliedskommunen der Kommunalen Allianz am selben Markt orientieren, sind keine signifikant höheren Kosten für die Kommunen zu erwarten. Da der Landkreis seine Ausschreibung jedoch nicht über 12 Jahre, sondern nur über einen Zeitraum von 3 Jahren durchführt, können die Kosten in einer neuen Ausschreibungsperiode des Landkreises zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass sich Kostenveränderungen durch eine mögliche künftige Eigenkompostierung durch den Landkreis oder einer seiner Gesellschaften (GBAB) nach Errichtung eines genehmigten Kompostplatzes ergeben.

 

 

-          Es wird für die Gemeinden, welche das Landkreiskonzept verlassen, keinen Mehraufwand geben. Die Reihenfolge der Kostenerstattungen durch den Landkreis wird lediglich umgekehrt: Im aktuellen Konzept erhält die Kommune eine „Rechnung“ vom Landkreis, in welcher der Anteil der Selbstkosten (25 % der Gesamtkosten) berechnet wird. Beim zukünftigen Modell würde die Kommune eine Rechnung vom Auftragnehmer erhalten. Diese Rechnung wird dann bei Landkreis eingereicht. Die Kommune erhält anschließend von Landkreis eine Kostenübernahme in Höhe maximal von 75 % der in der jeweils gültigen Fassung der Kostenübernahme Richtlinien für abfallwirtschaftliche Maßnahmen festgelegten Obergrenze (Gesamtkosten – 25 % Selbstkosten).

 

-          Sollte ab 01.01.2023 keine Teilnahme am Grünabfallkonzept des Landkreises wie oben erläutert erfolgen, verbleibt die Erfassung und die Zerkleinerung des strukturreichen Materials sowie Verladung und Abtransport des Grünabfalls weiterhin beim Landkreis. Lediglich der Zielort des Transportes könnte sich ändern. Für die Logistik bzw. den Ablauf auf dem gemeindlichen Grünabfallplatz ergeben sich somit keine Änderungen.

 

-          Ein Kriterium für die Ausschreibung wird zusätzlich die Regionalität der Verwertung der Grünabfälle sein (siehe Beschreibung oben).

 

Es handelt sich um eine Ausschreibung, welche in 10 Lose (1 Los je Mitgliedsgemeinde) unterteilt ist. Die Ausschreibung wird betreut durch die Kanzlei Lutz Abel. Sollte im Zuge der Ausschreibung kein Vertragspartner gefunden werden, besteht in Absprache mit dem Landkreis die Möglichkeit dem Grünabfallkonzept des Landkreises ohne Nachteile wieder beizutreten.

 

3. Zeitlicher Ablauf

 

-          31. Dezember 2021: Stichtag für die Mitteilung an den Landkreis bzgl. der Nichtteilnahme am Grünabfallkonzept ab 01.01.2023.

            Vorher Beschlussfassung kommunaler Gremien „Austritt aus dem Landkreiskonzept             Grünabfallentsorgung“ notwendig.

-          01. Januar 2023: Austritt aus dem Landkreiskonzept & Ausgestaltung eines eigenen Konzeptes für den Zeitraum der Ausschreibung (12 Jahre)

 


Beschluss:

 

Die Marktgemeinde Schöllkrippen tritt zum 01.01.2023 aus dem Grünabfallkonzept (Punkt 2.A/2.B) des Landkreises Aschaffenburg aus und wird im Zuge einer Ausschreibung, unter Federführung des Marktes Schöllkrippen, eine regionale und nachhaltige Lösung suchen. Sollte im Zuge der Ausschreibung kein Vertragspartner gefunden werden, können alle Kommunen auch weiterhin das Landkreiskonzept in Anspruch nehmen.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0