Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 29.11.2021 hat der Marktgemeinderat Schöllkrippen die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Diskussionsergebnisse aus dieser Sitzung einen Satzungsentwurf für eine Stellplatzsatzung auszuarbeiten.

 

Vorab wurden Stellplatz-Regelungen diverser Gemeinden abgefragt und gegenübergestellt. Bürgermeister Marc Babo gibt die Informationen hieraus bekannt.

 

Ein entsprechender Entwurf für eine Stellplatzsatzung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet und wird dem Gremium im Detail vorgestellt. Dieser beinhaltet sowohl die Festlegung der Stellplätze anhand der m²-Anzahl der einzelnen Wohnungen, als auch eine angemessene Größe der Stellplätze. Weiterhin sind Fahrradabstellplätze für Mehrfamilienhäuser ab 2 Wohnungen enthalten.

 

Bezüglich der Ablöse der Stellplätze wird vorgeschlagen, einen Ablösebetrag von 10.000,00 € für einen Kfz-Stellplatz und 500,00 € für einen Fahrradabstellplatz festzusetzen.

 

Im Gremium kommt es zu einer Diskussion.

  • Die Stellplatz-Satzung wird bei Einfamilienhäusern mit 1 Stellplatz je Wohnung angepasst.
  • Ebenso soll bei § 7 Ablöse der Satz „Die Entscheidung über die Ablöse liegt im Ermessen des Gemeinderates und kann im Einzelfall entschieden werden“ ergänzt werden.
  • Unter § 6 Abs. 5 soll der erforderliche Stauraum auf mind. 2,00 m abgeändert werden.

Bei Gemeinderatsmitglied Mike Steigerwald besteht bei der Bedeutung bei den Richtzahlen der Anlage 1 „1 Stellplatz pro 7 Sitzplätze – zusätzliche Stellplätze für Besucher 90 %“ Unklarheit. Bürgermeister Marc Babo klärt dies ab.


Beschluss:

Der vorgelegte Entwurf vom 03.12.2021 wird –nach Einarbeitung der Änderungen- als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0