Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.11.2021 hat das Landratsamt Aschaffenburg – Untere Immissionsschutzbehörde – den Markt Schöllkrippen als Standortgemeinde bezüglich der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Kompost aus Grünabfällen auf den Flur Nrn. 2789 und 2790, Gemarkung Schöllkrippen beteiligt.

 

Wie bereits durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kompostieranlage Keilrainhof“ bekannt, plant der Bauherr die Errichtung einer Kompostieranlage auf den Grundstücken des Keilrainhofs.

 

Das Landratsamt Aschaffenburg beteiligt den Markt Schöllkrippen in diesem Sachverhalt gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG als Behörde bzw. Fachstelle im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Weiterhin wird der Markt Schöllkrippen gebeten, eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch) herbeizuführen. Eine separate Baugenehmigung wird für ein Vorhaben dieser Art nicht erteilt, da diese bereits in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthalten ist.

 

Von Seiten der Verwaltung ist festzustellen, dass das Vorhaben der Marktgemeinde Schöllkrippen bekannt und eine entsprechende Bauleitplanung eingeleitet ist. Weiterhin stellt das vorgelegte Geruchsgutachten fest, dass für die Anwohner in Schöllkrippen und Schneppenbach keine Geruchsbelästigung zu erwarten ist.

 

Es wird demnach empfohlen, dem Vorhaben nach § 10 Abs. 5 BImSchG zuzustimmen und weiterhin das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.


Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Kompost aus Grünabfällen“ auf den Flur Nrn. 2789 und 2790, Gemarkung Schöllkrippen wird gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG zugestimmt.

 

Weiterhin wird das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) zu dem genannten Vorhaben erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0