Sachverhalt:
Die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes muss gemäß Waldgesetz für Bayern auf Forstwirtschaftspläne bzw. Forstbetriebsgutachten gestützt sein. Diese Planungen werden im Rahmen der Forsteinrichtung erstellt.
Die Forsteinrichtung beinhaltet eine Inventur der Waldbestände, eine Kontrolle der bisherigen Bewirtschaftung und eine Planung für den anstehenden 10- bis 20-jährigen Zeitraum.
Die Forsteinrichtung für den Gemeindewald Schöllkrippen brachte unter anderem folgende Ergebnisse:
- Waldfläche im Sinne des Art. 2 Bayerisches Waldgesetz: 15,2 ha
-
Baumartenverteilung:
Fichte |
9 % |
Buche |
37 % |
Douglasie |
5 % |
Eiche |
2 % |
Kiefer |
26 % |
Bergahorn |
21 % |
Sa. Nadelholz |
40 % |
Sa. Laubholz |
60 % |
- Der Holzvorrat im Gemeindewald beträgt 277 Festmeter/Hektar.
-
8,4 ha
Waldfläche sind außerhalb einer
regelmäßigen Bewirtschaftung.
Nur 6,75 ha der insgesamt 15,2 ha Gemeindewald können regulär bewirtschaftet
werden.
- Der neue Hiebssatz sieht einen jährlichen Holzeinschlag von insgesamt 42 Festmeter vor. Dieser verteilt sich auf die
Endnutzung mit |
30 Festmeter/Jahr und auf die |
Vornutzung mit |
12 Festmeter/Jahr. |
- Je Hektar Holzbodenfläche sollen künftig im Jahr 6,3 Festmeter genutzt werden. Der jährliche Zuwachs liegt dagegen bei 8,2 Festmeter/Hektar.
- Um den Gemeindewald fit für den Klimawandel zu machen, sollen ergänzend zur auflaufenden Naturverjüngung in den nächsten 10 Jahren Pflanzungen von 0,12 ha Douglasie und 0,12 ha Edelkastanie erfolgen.
Gemeinderatsmitglied Stephan Roth Oberlies stellt den Antrag zur GeschO die Beschlussfassung zu vertagen. Der Antrag wird mit 11 zu 2 Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Die Ergebnisse der Forsteinrichtung für den Marktgemeindewald Schöllkrippen wurden zur Kenntnis genommen. Den vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Forst Aschaffenburg vorgestellten Planungen wird die Zustimmung erteilt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
11 |
Nein-Stimmen |
2 |
pers. beteiligt |
0 |