Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Bauherren beantragten mit Planungsunterlagen vom 20.04.2022 (Eingang am 21.04.2022) die Erteilung einer Baugenehmigung wegen der Nutzungsänderung von Gaststätte zu Apartments auf dem Anwesen „Hof Schabernack 5“ in Schöllkrippen.

 

Aufgrund einer vorgenommenen Baukontrolle durch das Landratsamt Aschaffenburg und das Bauamt der VG Schöllkrippen wurde festgestellt, dass die Wohnungen bereits wissentlich ohne Vorliegen einer Genehmigung errichtet wurden, weshalb nun ein nachträglicher Bauantrag eingereicht wurde.

 

Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, weshalb die Bebauung nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt wird.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

 

Mit genehmigtem Vorbescheid vom 29.04.2021 wurde den Antragstellern die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Wohnungen in Aussicht gestellt, wenn die äußere Gestalt der genehmigten Gebäudesubstanz erhalten bleibt.

 

Da im vorliegenden Fall die äußere Gestalt des Gebäudes „Hof Schabernack 5“ erhalten bleibt, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Nach längerer Diskussion schlägt Bürgermeister Babo vor, die Beschlussfassung zu vertagen und einen Ortstermin mit den Fraktionssprechern und dem Antragssteller – Hof Schabernack – zu vereinbaren. Dabei sollen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort festgestellt werden.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

Der Beschluss zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung von Gaststätte zu Apartments“ auf dem Anwesen „Hof Schabernack 5“ wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt. Die Verwaltung hat die Auflagen aus dem Vorbescheid zu prüfen, ob diese erfüllt sind.  


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0