Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie bereits vorbesprochen, plant der Markt Schöllkrippen die Errichtung einer Fahrzeug- und Lagerhalle in der Aschaffenburger Straße 68 in Schöllkrippen.

 

In dieser Halle soll sowohl Platz für die gemeindliche Feuerwehr als auch für den Katastrophenschutz geschaffen werden.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Bauantrag für das Vorhaben eingereicht, über welchen vom Marktgemeinderat zu beraten ist.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dar. 

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Feuerwehr und Katastrophenschutz) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl) ist mit der umliegenden Bebauung konform.

 

Weiterhin fügt sich das geplante Vorhaben gestalterisch (Dachform, -neigung, etc.) in die vorhandene Bebauung ein.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Neubau einer Fahrzeug- und Lagerhalle“ in der Aschaffenburger Straße 68 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0