Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Anwesens „Raingartenstraße 6“ (Flur Nr. 31, Gemarkung Hofstädten) plant, das Gebäude energetisch zu sanieren und nachträglich eine Außendämmung auf das Gebäude aufzutragen.

 

Da das Gebäude in der Raingartenstraße an dem betreffenden Bereich sehr nah an den öffentlichen Gehweg angrenzt, liegt ein Überbau im Sinne des § 912 Bürgerliches Gesetzbuch durch die Wärmedämmung vor, für dessen Zulässigkeit eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen werden kann. Weiterhin handelt es sich auch um eine Sondernutzung nach Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, die grundsätzlich einer Erlaubnis bedarf.

 

Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass der Gehweg im Bereich der Raingartenstraße in einer ausreichenden Breite vorhanden ist, sodass keine Beeinträchtigung für Fußgänger entstehen wird. Weiterhin liegt der Gehweg zum Teil auf Privatgrund.

 

Zusätzlich ist anzumerken, dass von Seiten des Marktgemeinderates in vergleichbaren Fällen, ebenfalls eine entsprechende Zustimmung erteilt wurde (z. B. Wärmedämmung in der Laudenbacher Straße 9).

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und Förderung von Energiesparmaßnahmen an bestehenden Häusern der Wärmedämmung zugestimmt und auf eine verkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis verzichtet werden.


Beschluss:

Der Markt Schöllkrippen stimmt der geplanten Wärmedämmmaßnahme in der Raingartenstraße 6 zu.

 

Auf eine verkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis wird verzichtet.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0