Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 26.07.2021 hat der Marktgemeinderat Schöllkrippen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schule-Sport-Freizeitanlagen – 2. Änderung“ gefasst.
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro des Bauherrn konnte zwischenzeitlich ein erster Vorentwurf des Bebauungsplans durch das Bauatelier Richter und Schäffner, Aschaffenburg angefertigt werden, welcher vom Marktgemeinderat zu billigen ist.
Auszug aus dem Vorentwurf vom 07.07.2022
Da die Grundfläche des Bebauungsplans eine Größe von 20.000 m² nicht überschreitet, kann dieser
Bebauungsplan als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in einem beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens kann von einer Umweltprüfung
abgesehen werden. Weiterhin kann von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden; die
Öffentlichkeit ist im Rahmen dieses Verfahens lediglich über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Durch die Durchfürhung des
beschleunigten Verfahrens kann der Bebauungsplan weiterhin auch dann
aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird.
Dies ist im Bereich „Schule-Sport-Freizeitanlagen“ dahingehend von Vorteil,
dass die hier geplante „2. Änderung“ in einem kürzeren Zeitrahmen erfolgen
kann.
Eine Anpassung des
Flächennutzungsplans kann im Rahmen der weiteren Betrachtung des Gesamtgebietes
„Schule-Sport-Freizeitanlagen“ erfolgen. Hier besteht für die Marktgemeinde ein
hohes Entwicklungspotential.
Über die Änderung des
Verfahrens ist ebenfalls vom Marktgemeinderat Beschluss zu fassen.
Sofern mit der o. g.
Vorgehensweise Einverständnis besteht, kann die Begründung durch das Bauatelier
Richter und Schäffner ausgearbeitet und die weiteren Verfahrensschritte durch
die Verwaltung eingeleitet werden.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Schule-Sport-Freizeitanlagen – 2. Änderung“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13 a i. V. m. § 12 BauGB) aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2021 wird dahingehend geändert.
2. Die vorliegende Planung vom 07.07.2022 wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
4. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Gemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |