Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach mehreren Vorgesprächen und Ortsterminen plant der Markt Schöllkrippen in Zusammenarbeit mit der Main-Spessart-Solarprojekt GmbH die Errichtung eines Solarparks im Bereich „Ernstkirchen“.

 

Die dafür notwendigen Flur Nrn. 2280/5, Teilfläche aus 2280/0, Teilfläche aus 1498 (Weg) und Teilfläche aus 2293 (Weg), sowie 1481, 1482, 1483, 1483/1, 1484, 1485, 1486/1, 1486, 1487, 1488, 1489, 1490, 1491, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496 und 2289 sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 

Darstellung des Geltungsbereichs – Plan vom 08.09.2022

 

Um eine planungsrechtliche Grundlage für den Solarpark zu schaffen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden die o. g. Flur Nrn. zukünftig als „Sondergebiet Solarpark“ dargestellt. Diese Darstellung wird dann Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Ernstkirchen“.

 

Planerisch wird die Flächennutzungsplanänderung durch das Büro Johann und Eck aus Bürgstadt begleitet.


Beschluss:

1. Der Flächennutzungsplan i. d. F. vom 05.02.2003, zuletzt geändert am 15.06.2022, wird in den Bereichen Flur Nrn. 2280/5, Teilfläche aus 2280/0, Teilfläche aus 1498 (Weg) und Teilfläche aus 2293 (Weg), sowie 1481, 1482, 1483, 1483/1, 1484, 1485, 1486/1, 1486, 1487, 1488, 1489, 1490, 1491, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496 und 2289 der Gemarkung Schöllkrippen geändert. Anstelle der Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ werden die o. g. Flur Nrn. zukünftig als „Sondergebiet Solarpark“ dargestellt.

 

2. Die Änderung des Flächennutzungsplans erhält die Bezeichnung „13. Änderung – Sondergebiet Solarpark Ernstkirchen“.

 

3. Der erste Entwurf des Geltungsbereiches des Büros Johann und Eck vom 08.09.2022 wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0