Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt (TOP 3.1) beschrieben, ist für den geplanten „Solarpark Ernstkirchen“ die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

 

Dieser Bebauungsplan wird im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung „13. Änderung – Sondergebiet Solarpark Ernstkirchen“ aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flur Nrn. 2280/5, Teilfläche aus 2280/0, Teilfläche aus 1498 (Weg) und Teilfläche aus 2293 (Weg), sowie 1481, 1482, 1483, 1483/1, 1484, 1485, 1486/1, 1486, 1487, 1488, 1489, 1490, 1491, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496 und 2289 der Gemarkung Schöllkrippen.

 

Für den Geltungsbereich wurde vom Büro Johann und Eck aus Bürgstadt ein erster Entwurf vorgelegt.


Entwurf Geltungsbereich vom 08.09.2022

 

Die genaue Ausarbeitung des Bebauungsplans ist vom Bauherr in einem Vorhabens- und Erschließungsplan darzustellen.

 

Die Kosten für das Bauleitverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind vom Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender Durchführungsvertrag nach § 11 und 12 BauGB ist bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans abzuschließen.


Beschluss:

1. Für die Flur Nrn. 2280/5, Teilfläche aus 2280/0, Teilfläche aus 1498 (Weg) und Teilfläche aus 2293 (Weg), sowie 1481, 1482, 1483, 1483/1, 1484, 1485, 1486/1, 1486, 1487, 1488, 1489, 1490, 1491, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496 und 2289 der Gemarkung Schöllkrippen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt.

 

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Ernstkirchen“.

 

3. Der erste Entwurf des Geltungsbereiches des Büros Johann und Eck vom 08.09.2022 wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

5. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Gemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0