Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Zuge des Ausbaus der Höhenstraße wurde ein Teilstück bis zur Höhenstraße 7 mit ausgebaut.

 

Nach Art. 47 BayStrWG ist eine Gemeindestraße unverzüglich zu widmen, sobald sie ordnungsgemäß hergestellt ist. Die Widmungsvoraussetzungen für die folgende, aufgeführte Straße ist nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erfüllt.

 

Nach Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Straße in die entsprechende Straßenklasse umzustufen, sobald sich ihre Verkehrsbedeutung geändert hat.

 

 

1.    Widmung eines Teilstückes der Flur-Nr. 422/12, Gemarkung Schneppenbach zur Ortsstraße (Verlängerung Höhenstraße)

 

 

Der nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 zur Ortsstraße Nr. 35 gewidmet:

 

Straßenbezeichnung:             Höhenstraße (Teilst. I)

Anfangspunkt:                      Ortsstraße Nr. 12, Höhenstraße, Fl.-Nr. 422/14

Endpunkt:                            Grundstück Fl.-Nr. 412

Länge:                                 0,002 km

Fl.-Nr.:                                422/12 (Teilstück)

Straßenbaulastträger:           Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:      ./.

 

 

 

2.    Teilaufstufung des Feldweges Nr. 91 zur Ortsstraße (Teilstück aus Fl.-Nr. 412)

 

Durch den Ausbau der Höhenstraße wird eine Teilstrecke von 0,012 km des gemeindlichen Feldweges Nr. 91, Fl.-Nr. 412 zur Ortsstraße aufgestuft.

 

Straßenbezeichnung:             Höhenstraße (Teilst. I)

Anfangspunkt:                      Grundstück Fl.-Nr. 422/12

Endpunkt:                            Grundstück Fl.-Nr. 412 (Höhe Höhenstr. 7)

Länge:                                 0,012 km

Fl.-Nr.:                                412 (Teilstück)

Straßenbaulastträger:           Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:      ./.

 

 

Der Feldweg Nr. 91 wird wie folgt angepasst:

 

Straßenbezeichnung:             Feldweg, Nr. 91

Anfangspunkt:                      Grundstück Fl.-Nr. 412 (Höhe Höhenstr. 7)

Endpunkt:                            Ortsstraße Nr. 11, Steinstraße, Fl.-Nr. 853

Länge:                                 0,278 km

Fl.-Nr.:                                412 (Teilstück)

Straßenbaulastträger:           Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:      ./.

 


Beschluss:

1.            Ein Teilstück von 0,002 km der Flur-Nr. 422/12, Gemarkung Schneppenbach wird als Gemeindestraße Nr. 35 gewidmet. Die Verlängerung der Gemeindestraße Nr. 12 erhält die Bezeichnung „Höhenstraße“.

 

Anfangspunkt – 0,000 km:         Höhenstraße, Flur-Nr. 422/14

Endpunkt – 0,002 km:               Flur-Nr. 412

 

 

2.            Ein Teilstück des Feldweges Nr. 91 (Flur-Nr. 412, Gemarkung Schneppenbach) von 0,012 km wird zur Gemeindestraße Nr. 35 aufgestuft. Die Verlängerung der Gemeindestraße Nr. 12 erhält die Bezeichnung „Höhenstraße“.

 

Anfangspunkt – 0,000 km:         Grundstück Flur-Nr. 422/12

Endpunkt – 0,012 km:               Grundstück Flur-Nr. 412 (Höhe Höhenstraße 7)

 

Der Feldweg Nr. 91 wird entsprechend angepasst:

 

Anfangspunkt – 0,012 km:         Grundstück Flur-Nr. 412 (Höhe Höhenstraße 7)

Endpunkt – 0,290 km:               Ortsstraße Nr. 11, Steinstraße, Fl.-Nr. 853


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0