Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.09.2022 hat die Regierung von Unterfranken eine Anfrage an den Markt Schöllkrippen bezüglich des Plangenehmigungsverfahrens für den Neubau eines Salzsilos, einer Soleanlage und einer Unterstellhalle sowie Abbruch einer bestehenden Streustofflagerhalle am Stützpunkt Schneppenbach gestellt.

 

Da es sich bei dem Bauvorhaben um einen Teil einer Nebenanlage einer Straße handelt, unterliegt dieses Bauvorhaben nicht den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung.


Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Plangenehmigung ist u. a., dass mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist (Art. 74 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 BayVwVfG).

 

Da der Abbruch der bestehenden Anlage noch in Laufe des Herbsts 2022 erfolgen soll hat die Regierung um eine Stellungnahme bis zum 12.10.2022 gebeten.

 

Da aus Sicht des Marktes Schöllkrippen keine Bedenken gegen die geplante Anlage bestehen, hat Bürgermeister Babo im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit mit Schreiben vom 07.10.2022 eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.