Sachverhalt:
Der
Marktgemeinderat Schöllkrippen hat in seiner Sitzung vom 26.10.2020 die „Richtlinien
zur Gewährung von Zuschüssen bei Bau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude“
beschlossen. Diese Richtlinien wurden vorerst bis zum 31.12.2022 befristet.
Gefördert wird die
Ausstattung von Wohngebäuden mit Regenwasseranlagen mit einem Mindestvolumen
von 4 m³. Förderfähig sind dabei die Anschaffung, der Bau und die Installation
eines Speichers und eines separaten Leitungssystems.
Der Zuschuss
beträgt pauschal 600 € bei reiner Gartennutzung und pauschal 1.500 € bei
gemischter Nutzung für Gartenzwecke und Brauchwasser.
Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnungen und der Abnahme des
ordnungsgemäßen Einbaus durch den gemeindlichen Bauhof.
Nach Ablauf der zweijährigen Befristung
kann von Seiten der Verwaltung folgendes Fazit gezogen werden:
Eingegangene Anträge bei der VG
Schöllkrippen: |
7 |
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3 |
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4 |
Förderung in Aussicht gestellt: |
6.900 € |
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1.200 € (2 x
600 €) |
Abgeschlossene Maßnahmen: |
2 Anlagen für reine Gartennutzung |
Weiterhin ist
festzustellen, dass die Antragstellung und die Bearbeitung der Förderanträge
nahezu vollständig auf digitalem Weg erfolgt und die Rückmeldung aus der
Bevölkerung durchweg positiv ist.
Die Verwaltung
empfiehlt deshalb, die bestehenden Richtlinien ohne weitere Befristung zu verlängern und in Hinblick auf die heftiger
werdenden Hitzeperioden auch zukünftig den Einbau von Regenwasseranlagen für
Wohngebäude zu fördern.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schöllkrippen beschließt die Verlängerung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude“. Die Geltungsdauer der Richtlinie wird unbefristet verlängert.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |