Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen hat in seiner Sitzung vom 26.10.2020 die „Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen bei Bau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude“ beschlossen. Diese Richtlinien wurden vorerst bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Gefördert wird die Ausstattung von Wohngebäuden mit Regenwasseranlagen mit einem Mindestvolumen von 4 m³. Förderfähig sind dabei die Anschaffung, der Bau und die Installation eines Speichers und eines separaten Leitungssystems.

 

Der Zuschuss beträgt pauschal 600 € bei reiner Gartennutzung und pauschal 1.500 € bei gemischter Nutzung für Gartenzwecke und Brauchwasser.

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnungen und der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus durch den gemeindlichen Bauhof.

 

 

Nach Ablauf der zweijährigen Befristung kann von Seiten der Verwaltung folgendes Fazit gezogen werden:

 

Eingegangene Anträge bei der VG Schöllkrippen:

7

  • davon Anlagen für gemischte Nutzung:

3

  • davon Anlagen für reine Gartennutzung:

 

4

Förderung in Aussicht gestellt:

6.900 €

 

1.200 € (2 x 600 €)

 

Abgeschlossene Maßnahmen:

2 Anlagen für reine Gartennutzung

 

 

Weiterhin ist festzustellen, dass die Antragstellung und die Bearbeitung der Förderanträge nahezu vollständig auf digitalem Weg erfolgt und die Rückmeldung aus der Bevölkerung durchweg positiv ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die bestehenden Richtlinien ohne weitere Befristung zu verlängern und in Hinblick auf die heftiger werdenden Hitzeperioden auch zukünftig den Einbau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude zu fördern.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen beschließt die Verlängerung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude“. Die Geltungsdauer der Richtlinie wird unbefristet verlängert.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0