Sachverhalt:
Die derzeit geltenden Deponiegebühren wurden im Zuge der 6. Erweiterung betrachtet und durch
Kämmerer Florian Hellenthal neu ermittelt. Ferner steht im Zuge der Umsatzsteuerreform die
Entscheidung an, ob die Deponiegebühren künftig der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. In
Abstimmung mit unserer Kämmerei wird empfohlen, die Deponiegebühren künftig mit Umsatzsteuer
abzurechnen, insbesondere um auch vorsteuerabzugsberechtigt für den Aufwand zur
Deponieerweiterung zu sein.
Inkl. der 6. Deponieerweiterung beläuft sich die Restablagerungsmenge auf ca. 100.000 m³. Bei einer
Restnutzungsdauer von 15 Jahren beläuft sich die kostendeckende Gebühr auf 15,97 €, brutto. In
Anbetracht der aktuellen Preissteigerungsraten sollte ein zusätzlicher Kostenpuffer bei der
Deponiegebühr eingepreist sein.
In Anbetracht der bisherigen, auch im landkreisweiten Vergleich sehr niedrigen Deponiegebühr des
Marktes Schöllkrippen wird eine Festsetzung der neuen Deponiegebühr auf 18,00 €, brutto
vorgeschlagen.
Nach mehreren Einwänden und Diskussion seitens des Gemeinderates wird vorgeschlagen die Deponiegebühr auf 15,00 € brutto festzulegen. Ebenso wird vorgeschlagen, dass eine erneute Kalkulation der Gebühren nach Abschluss des Bauvorhabens erfolgen soll.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Deponiegebühr ab 01.01.2023 als umsatzsteuerpflichtige Gebühr auf 15,00 €/m³, brutto festzusetzen. Zudem wird festgelegt, dass eine erneute Kalkulation nach Abschluss des Bauvorhabens erfolgen soll.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |