Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nachdem im Jahr 2023 der Marktmontag des Markus-Marktes auf den 1. Mai fällt, soll der diesjährige Markus-Markt einmalig um eine Woche auf das Wochenende vom 22. bis 24. April 2023 vorverlegt werden.

 

Nach Änderung der Gewerbeverordnung (GewV) sind seit 01.07.2010 die Gemeinden für die Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen zuständig, so dass für die Verlegung des Markttermins im Jahr 2023 eine Antragstellung beim Landratsamt Aschaffenburg entbehrlich ist.

 

Lediglich die bei der Marktfestsetzung zu beteiligenden Stellen sind von der Verlegung des Markus-Marktes 2023 zu informieren.

 

Eine Änderung der bestehenden Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) wird durch die Verlegung des Markttermins nicht erforderlich.

 


Beschluss:

Der Markttermin für den Markus-Markt 2023 wird um eine Woche auf das Wochenende vom 22. bis 24. April 2023 vorverlegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bei der Marktfestsetzung zu beteiligenden Stellen über diese Änderung zu informieren.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0