Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bisherige Kosten & Informationen

           Stellplatzgebühr: 9,00 Euro / 24 Std.

           Strom: 0,50 Euro/kw (Automaten)

           Trinkwasser: 0,10 Euro/10 Liter

           Abwasserentsorgung: inklusive

           Abfallentsorgung: inklusive

           Hunde: erlaubt

           WLAN: freies WLAN

           Öffnungszeiten: ganzjährig; rund um die Uhr

 

Da der Markt Schöllkrippen seine Optionserklärung bezüglich des §2b Umsatzsteuergesetz zum 31.12.2022 widerrufen hat, ist bezüglich der Entgelte für die Nutzungsüberlassung des Wohnmobilstellplatzes eine Entscheidung zu treffen, wie ab Ende des Optionszeitraums / 01.01.2023 erzielte Umsätze behandelt werden sollen.

 

 

a)    Die Vermietung findet (weiter) öffentlich-rechtlich statt UND es werden nicht mehr als 17.500 € an Umsätzen pro Jahr aus der Nutzungsüberlassung des Wohnmobilstellplatzes insgesamt erzielt

 

à somit wie bisher Umsätze ohne Umsatzsteuer und kein Vorsteuerabzug

 

BEACHTE: Wenn dies Variante gewählt wird ist eine öffentlich-rechtliche Gebührensatzung (sofern noch nicht vorhanden) durch den GR zu beschließen und auf Grundlage derer abzurechnen.

 

 

b)    Vermietung auf privatrechtliche Grundlage oder auch schon bei (voraussichtlichen) Umsätzen von über 17.500 € pro Jahr aus gleichartigen Tätigkeiten

 

à Umsätze aus entgeltlicher Nutzungsüberlassung des Wohnmobilstellplatzes an versch. Nutzende unterliegen der Umsatzsteuer von 19 %.

 

(Potentieller Wettbewerb mit privaten Anbietern besteht; Steuerbefreiung n. § 4 Nr. 12 UStG kommt nicht in Betracht; der ermäßigte Steuersatz findet keine Anwendung n. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG; vgl. „Umsatzsteuer in der öffentl. Verwaltung“, 3. Auflage, Trost u.a., Rz. 1708)

 

Zusätzlich besteht dann auch die Möglichkeit bei allen den Wohnmobilstellplatz betreffenden Ausgaben die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

 

 

 

bisheriger Tagessatz:     9,00 €   ohne Umsatzsteuer!     

                                   

                                                         Alternative 1               Alternative 2

Bei USt ab ´23:     netto                     9,00 €                              8,40 €  

                            zzgl. USt                1,71 €                              1,60 €

                            brutto                    10,71 €                          10,00 €

 

Aufgrund der gestiegenen Kosten ist auch eine Anpassung der Stromkostenpauschale vorzunehmen. Hierfür sollen künftig 0,70 Euro/kw erhoben werden.


Beschluss:

Die Umsätze aus der Nutzungsüberlassung des Wohnmobilstellplatzes werden ab 2023 privatrechtlich erbracht und unterliegen der Umsatzsteuer von 19 %.

 

Neue Kosten & Informationen

           Stellplatzgebühr: 10,00 Euro / 24 Std (brutto)

           Strom: 0,70 Euro / kw (brutto)

           Trinkwasser: 0,10 Euro/10 Liter (brutto)

           Abwasserentsorgung: inklusive

           Abfallentsorgung: inklusive

           Hunde: erlaubt

           WLAN: freies WLAN

           Öffnungszeiten: ganzjährig; rund um die Uhr

 

Die neuen Kosten sind entsprechend bekannt zu machen und künftig abzurechnen.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

Dr. Marco Schmitt ist während der Abstimmung nicht anwesend.