Sachverhalt:
Die Bauherren planen
die Errichtung einer 3. Wohneinheit im Dachgeschoss des Wohnhauses, In der Au
11, Schöllkrippen.
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Die Au - 6.
Änderung“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 30 Baugesetzbuch
(BauGB).
Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Für die drei
Wohneinheiten (Wohnung KG: 50,08 m², Wohnung EG: 87,95 m², Wohnung DG: 67,82
m²) sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes insgesamt 5 Stellplätze
nachzuweisen.
Nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Die Au – 6. Änderung“ darf mit den
Stellplätzen und der Garagenzufahrt die zulässig Breite für Stellflächen
einschließlich Gargenzufahrten von 60 % der Straßenlänge, maximal 10 m nicht überschritten
werden.
Für die Errichtung
der 5 Stellplätze wird der Vorgartenbereich fast vollständig durch versiegelte
Flächen in Anspruch genommen, und somit von vorstehend beschriebener
Festsetzung abgewichen.
Aufgrund des
Nachweises der erforderlichen 5 Stellplätze auf dem Baugrundstück, bedarf es
somit einer Befreiung von den grünordnerischen Festsetzungen des
Bebauungsplanes.
Eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 BauGB kann erteilt werden, wenn
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
- Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung erfordern oder
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
- die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte führen würde
und die Abweichung
auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit öffentlichen Belangen
vereinbar ist.
Im vorliegenden
Fall ist folgendes festzustellen:
Es entspricht den
Planungszielen des Marktes Schöllkrippen, die Stellplätze vorrangig auf dem
Baugrundstück nachzuweisen. Im Übrigen befinden sich in direkter Nachbarschaft
Vorgartenbereiche, die in vergleichbarem Umfang versiegelt sind.
Beschluss:
Zur Errichtung einer 3. Wohneinheit im Dachgeschoss des Wohnhauses, In der Au 11, Schöllkrippen, und zur Befreiung von den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Die Au – 6. Änderung“ bezüglich der Inanspruchnahme des Vorgartenbereichs für Stellplätze und Garagenzufahrt, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |
Der zweite Bürgermeister Thomas Büttner ist während der Abstimmung nicht anwesend.