Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren planen die Errichtung einer 3. Wohneinheit im Dachgeschoss des Wohnhauses, In der Au 11, Schöllkrippen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Die Au - 6. Änderung“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB).

Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Für die drei Wohneinheiten (Wohnung KG: 50,08 m², Wohnung EG: 87,95 m², Wohnung DG: 67,82 m²) sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes insgesamt 5 Stellplätze nachzuweisen.

 

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Die Au – 6. Änderung“ darf mit den Stellplätzen und der Garagenzufahrt die zulässig Breite für Stellflächen einschließlich Gargenzufahrten von 60 % der Straßenlänge, maximal 10 m nicht überschritten werden.

 

Für die Errichtung der 5 Stellplätze wird der Vorgartenbereich fast vollständig durch versiegelte Flächen in Anspruch genommen, und somit von vorstehend beschriebener Festsetzung abgewichen.

 

Aufgrund des Nachweises der erforderlichen 5 Stellplätze auf dem Baugrundstück, bedarf es somit einer Befreiung von den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 BauGB kann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Es entspricht den Planungszielen des Marktes Schöllkrippen, die Stellplätze vorrangig auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Im Übrigen befinden sich in direkter Nachbarschaft Vorgartenbereiche, die in vergleichbarem Umfang versiegelt sind.


Beschluss:

 

Zur Errichtung einer 3. Wohneinheit im Dachgeschoss des Wohnhauses, In der Au 11, Schöllkrippen, und zur Befreiung von den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Die Au – 6. Änderung“ bezüglich der Inanspruchnahme des Vorgartenbereichs für Stellplätze und Garagenzufahrt, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

Der zweite Bürgermeister Thomas Büttner ist während der Abstimmung nicht anwesend.