Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Behandlung der eingereichten Planunterlagen vom 27.04.2023 bezüglich des Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück „Meisenweg 17 “ in Schöllkrippen-Hofstädten

 

im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

wird hiermit bekannt gegeben.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine bauliche Anlage, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich

nach § 30 BauGB richtet.

 

Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 BayBO bedarf ein Vorhaben keiner Genehmigung, wenn es im

Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) liegt, es den Festsetzungen

des Bebauungsplans und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften nach § 81 Abs. 1 BayBO nicht

widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Art. 58

Abs. 3 Satz 3 BayBO erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchzuführen ist.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Ortsbebauungsplanes Hofstädten – 2. Änderung“ der Marktgemeinde Schöllkrippen.

 

Auf die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird verzichtet. Es besteht keine Verpflichtung für die Gemeinde eingegangene Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu prüfen, die Verantwortung für die Einhaltung der Festsetzungen obliegt der Bauherrschaft.

 

Es werden zwei Stellplätze (Garage/Carport) auf dem Grundstück nachgewiesen. Für den Anbau des Wintergartens entsteht kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.

 

Gemäß der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Schöllkrippen fällt die Abgabe der vorstehend

genannten Erklärung in die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters, ein formeller Beschluss des

Gemeinderats erübrigt sich.

 

Die Erklärung, dass die Planungsvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden,

ist schriftlich vor Ablauf der Monatsfrist seit Eingang des Antrages am 27.04.2023 den

Antragstellern mitzuteilen.