Sitzung: 15.05.2023 Grundstücks- und Bauausschuss Schöllkrippen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Anmerkung der Verwaltung: Zum Zeitpunkt der Ladung hatten die Bauherren für den Gebäudeanbau einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt und den Bauherren wird das Vorhaben in das Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO übergeleitet.
Die Behandlung der eingereichten Planungsunterlagen vom 09.05.2023 bezüglich des geplanten Gebäudeanbaus in der Vormwalder Straße 4 in Schöllkrippen
im Genehmigungsfreistellungsverfahren
wird hiermit bekannt gegeben.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine bauliche Anlage, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich
nach § 30 BauGB richtet.
Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 BayBO bedarf ein Vorhaben keiner Genehmigung, wenn es im
Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) liegt, es den Festsetzungen
des Bebauungsplans und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften nach § 81 Abs. 1 BayBO nicht
widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Art. 58
Abs. 3 Satz 3 BayBO erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchzuführen ist.
Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Die Au – 2. Änderung“ der Marktgemeinde Schöllkrippen.
Auf die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird verzichtet. Es besteht keine Verpflichtung für die Gemeinde eingegangene Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu prüfen, die Verantwortung für die Einhaltung der Festsetzungen obliegt der Bauherrschaft.
Es werden zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Für die Wohnflächenerweiterung entsteht kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.
Gemäß der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Schöllkrippen fällt die Abgabe der vorstehend
genannten Erklärung in die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters, ein formeller Beschluss des
Gemeinderats erübrigt sich.
Die Erklärung, dass die Planungsvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden,
ist schriftlich vor Ablauf der Monatsfrist seit Eingang des Antrages am 09.05.2023 den
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben „Anbau am Bestandsgebäude“ in der Vormwalder Straße 4 wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt der erforderlichen Befreiung erteilt.