Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 17.04.2023 hat der Marktgemeinderat über die Neuüberarbeitung der Tarifstruktur und die Anpassung der Eintrittsgebühren für das Naturerlebnisbad beraten und den vorgeschlagenen Tarifen zugestimmt.

 

Der Markt Schöllkrippen betreibt das gemeindliche Naturerlebnisbad zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge, weshalb der Zugang zum Naturerlebnisbad über die öffentlich-rechtliche „Satzung für die Benutzung des Naturerlebnisbades Schöllkrippen“ vom 15.07.2003 geregelt ist. In dieser Satzung sind neben dem Benutzungsrecht auch die Betriebszeiten und die Verhaltensregeln für die Benutzung festgelegt.

 

Die Erhebung der Eintrittsgebühren und die Erfüllung des Benutzungsanspruchs erfolgte in den vorherigen Schwimmbadsaisons auf Grundlage der (öffentlich-rechtlichen) „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturerlebnisbades des Marktes Schöllkrippen (Bad-Gebührensatzung)“ vom 23.03.2016.

 

Aufgrund der Umsatzsteuerreform und der damit verbundenen Vorsteuerabzugsthematik sind die Eintrittsgelder für das Naturerlebnisbad jedoch nicht mehr als öffentlich-rechtliche Gebühren nach KAG, sondern als privatrechtliche Entgelte zu erheben, da der Markt Schöllkrippen das Naturerlebnisbad in privatrechtlicher Handlungsform und damit unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer betreibt. Die Benutzung des Naturerlebnisbades durch die Badegäste erfolgt somit auf privatrechtlicher Grundlage; daher ist die Tätigkeit der Gemeinde umsatzsteuerbar.

 

Die bestehende „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturerlebnisbades des Marktes Schöllkrippen (Bad-Gebührensatzung)“ vom 23.03.2016 ist somit aufzuheben. Weiterhin ist eine privatrechtliche Entgeltordnung aufzustellen.

 


Beschluss:

Die bestehende „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturerlebnisbades des Marktes Schöllkrippen (Bad-Gebührensatzung)“ vom 23.03.2016 wird aufgehoben.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0