Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt dargestellt, erfolgt die Erhebung der Eintrittsgelder und die Erfüllung des Benutzungsanspruches für das Naturerlebnisbad nicht mehr auf öffentlich-rechtlicher, sondern auf privatrechtlicher Grundlage, weshalb eine privatrechtliche Entgeltordnung (vergleichbar mit den Gemeinden Hösbach und Goldbach) aufzustellen ist.

 

Diese Entgeltordnung regelt das Entstehen, die Fälligkeit und die Höhe der zu entrichtenden Entgelte sowie Sonderregelungen zu den Eintrittskarten (keine Übertragbarkeit von Saisonkarten etc.).

 


Beschluss:

 

 

                                Entgeltordnung für die Benutzung des

Naturerlebnisbades des Marktes Schöllkrippen

 

vom 22.05.2023

 

 

1. Allgemeines

Für die Benutzung des Naturerlebnisbades sind Eintrittsgelder entsprechend dieser Entgeltordnung zu entrichten. Die Eintrittsgelder werden als privatrechtliche Entgelte erhoben und enthalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.

 

2. Entstehen und Fälligkeit

Eintrittsgelder und sonstige Entgelte sind beim Passieren des Eingangs, Entgelte für Mehrfach- und Dauerkarten bei deren Erwerb zu entrichten. Kursentgelte sind bei der Einschreibung oder der Bestätigung der Anmeldung zu entrichten.

 

Sämtliche Entgelte sind mit Ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.

 

3. Eintrittskarten

Kurskarten und Dauerkarten, mit Ausnahme der Zehnerkarten, sind nicht übertragbar. Sie gelten nur für die Person, auf die sie ausgestellt sind, und für den jeweiligen Geltungszeitraum. Dauerkarteninhaber haben auf Verlangen ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen. 

 

Entgelte, Kurs- und Dauerkarten werden bei ganzer oder teilweiser Nichtbenutzung nicht zurückgenommen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

 

Bei Entgelterhöhungen werden alle Eintrittskarten des auslaufenden Tarifs ungültig. Sie werden bis sechs Monate nach der Entgelterhöhung gegen Erstattung des entrichteten Preises zurückgenommen.

 

4. Entgelte

 

I. Tageskarten

 

Erwachsene

ab vollendetem 18. Lebensjahr

4,00 €

Kinder

ab vollendetem 6. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr

2,50 €

Ermäßigt

- Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre

- Menschen mit Einschränkungen (Grad der Behinderung 50)

- Dienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder FSJ

- Inhaber der Ehrenamtskarte

3,00 €

Familie

2 Erwachsene und mind. 1 Kind

9,00 €

Abendtarif

ab 18:30 Uhr für alle Personengruppen

2,00 €

II. Zehnerkarten

 

Erwachsene

ab vollendetem 18. Lebensjahr

36,00 €

Kinder

ab vollendetem 6. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr

22,50 €

Ermäßigt

- Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre

- Menschen mit Einschränkungen (Grad der Behinderung 50)

- Dienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder FSJ

- Inhaber der Ehrenamtskarte

27,00 €

III. Saisonkarten

 

Erwachsene

ab vollendetem 18. Lebensjahr

70,00 €

Kinder

ab vollendetem 6. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr

40,00 €

Ermäßigt

- Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre

- Menschen mit Einschränkungen (Grad der Behinderung 50)

- Dienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder FSJ

- Inhaber der Ehrenamtskarte

50,00 €

IV. Familien-Saisonkarten

 

Familie

2 Erwachsene und mind. 1 Kind

140,00 €

Alleinerziehende

1 Erwachsene und mind. 1 Kind

70,00 €

V. Ermäßigungen

 

a) Aktive Feuerwehrdienstleistende ab vollendetem 16. Lebensjahr erhalten 50 % Ermäßigung auf ihre Saisonkarte.

 

b) Ortsbürger der Gemeinde Kleinkahl (Gemeinde mit Defizitbeteiligung) erhalten 10 % Ermäßigung auf ihre Saisonkarte.

 

c) Alle Ortsbürger der Marktgemeinde Schöllkrippen erhalten 10 % Ermäßigung auf ihre Saisonkarte.

 

d) Aktiv dienstleistende Mitglieder der Wasserwacht erhalten ihre Saisonkarte kostenlos.

 

e) Mitglieder des „Fördervereins Naturerlebnisbad“ erhalten kostenfreien Zugang zum Abendschwimmen (ab 18:30Uhr).

VI. Mehrfachrabatte

 

Mehrfachrabatte, welche sich aus den Nrn. I bis V ergeben, sind ausgeschlossen.

 

VII. Verunreinigungen

 

Bei groben Verunreinigungen innerhalb des Bereichs des Naturerlebnisbades kann ein Reinigungsentgelt von bis zu 50,00 € ausgesprochen werden.

 

 

 

 

5. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 02.06.2023 in Kraft.

 

 

 

Schöllkrippen, 23.05.2023

 

 

Marc Babo

1. Bürgermeister


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0