Sitzung: 22.05.2023 Marktgemeinderat Schöllkrippen
Beschluss: zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sachverhalt:
Wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt dargestellt, erfolgt die Erhebung der Eintrittsgelder und die Erfüllung des Benutzungsanspruches für das Naturerlebnisbad nicht mehr auf öffentlich-rechtlicher, sondern auf privatrechtlicher Grundlage, weshalb eine privatrechtliche Entgeltordnung (vergleichbar mit den Gemeinden Hösbach und Goldbach) aufzustellen ist.
Diese Entgeltordnung regelt das Entstehen, die Fälligkeit und die Höhe der zu entrichtenden Entgelte sowie Sonderregelungen zu den Eintrittskarten (keine Übertragbarkeit von Saisonkarten etc.).
Beschluss:
Entgeltordnung für die
Benutzung des
Naturerlebnisbades des Marktes Schöllkrippen
vom 22.05.2023
1. Allgemeines
Für die
Benutzung des Naturerlebnisbades sind Eintrittsgelder entsprechend dieser
Entgeltordnung zu entrichten. Die Eintrittsgelder werden als privatrechtliche
Entgelte erhoben und enthalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene
Umsatzsteuer.
2. Entstehen
und Fälligkeit
Eintrittsgelder
und sonstige Entgelte sind beim Passieren des Eingangs, Entgelte für Mehrfach-
und Dauerkarten bei deren Erwerb zu entrichten. Kursentgelte sind bei der
Einschreibung oder der Bestätigung der Anmeldung zu entrichten.
Sämtliche
Entgelte sind mit Ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.
3.
Eintrittskarten
Kurskarten und
Dauerkarten, mit Ausnahme der Zehnerkarten, sind nicht übertragbar. Sie gelten
nur für die Person, auf die sie ausgestellt sind, und für den jeweiligen Geltungszeitraum.
Dauerkarteninhaber haben auf Verlangen ihre Identität durch einen
Lichtbildausweis nachzuweisen.
Entgelte, Kurs-
und Dauerkarten werden bei ganzer oder teilweiser Nichtbenutzung nicht
zurückgenommen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
Bei
Entgelterhöhungen werden alle Eintrittskarten des auslaufenden Tarifs ungültig.
Sie werden bis sechs Monate nach der Entgelterhöhung gegen Erstattung des
entrichteten Preises zurückgenommen.
4. Entgelte
I. Tageskarten |
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Erwachsene ab
vollendetem 18. Lebensjahr |
4,00 € |
Kinder ab
vollendetem 6. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr |
2,50 € |
Ermäßigt - Schüler,
Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre - Menschen
mit Einschränkungen (Grad der Behinderung 50) -
Dienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder FSJ - Inhaber der
Ehrenamtskarte |
3,00 € |
Familie 2 Erwachsene
und mind. 1 Kind |
9,00 € |
Abendtarif ab 18:30 Uhr
für alle Personengruppen |
2,00 € |
II. Zehnerkarten |
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Erwachsene ab
vollendetem 18. Lebensjahr |
36,00 € |
Kinder ab
vollendetem 6. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr |
22,50 € |
Ermäßigt - Schüler,
Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre - Menschen
mit Einschränkungen (Grad der Behinderung 50) -
Dienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder FSJ - Inhaber der
Ehrenamtskarte |
27,00 € |
III. Saisonkarten |
|
Erwachsene ab
vollendetem 18. Lebensjahr |
70,00 € |
Kinder ab
vollendetem 6. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr |
40,00 € |
Ermäßigt - Schüler,
Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre - Menschen
mit Einschränkungen (Grad der Behinderung 50) -
Dienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder FSJ - Inhaber der
Ehrenamtskarte |
50,00 € |
IV. Familien-Saisonkarten |
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Familie 2 Erwachsene
und mind. 1 Kind |
140,00 € |
Alleinerziehende 1 Erwachsene
und mind. 1 Kind |
70,00 € |
V. Ermäßigungen |
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a) Aktive
Feuerwehrdienstleistende ab vollendetem 16. Lebensjahr erhalten 50 %
Ermäßigung auf ihre Saisonkarte. |
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b) Ortsbürger
der Gemeinde Kleinkahl (Gemeinde mit Defizitbeteiligung) erhalten 10 %
Ermäßigung auf ihre Saisonkarte. |
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c) Alle
Ortsbürger der Marktgemeinde Schöllkrippen erhalten 10 % Ermäßigung auf ihre
Saisonkarte. |
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d) Aktiv
dienstleistende Mitglieder der Wasserwacht erhalten ihre Saisonkarte
kostenlos. |
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e) Mitglieder
des „Fördervereins Naturerlebnisbad“ erhalten kostenfreien Zugang zum
Abendschwimmen (ab 18:30Uhr). |
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VI. Mehrfachrabatte |
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Mehrfachrabatte,
welche sich aus den Nrn. I bis V ergeben, sind ausgeschlossen. |
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VII. Verunreinigungen |
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Bei groben
Verunreinigungen innerhalb des Bereichs des Naturerlebnisbades kann ein
Reinigungsentgelt von bis zu 50,00 € ausgesprochen werden. |
5.
Inkrafttreten
Diese
Entgeltordnung tritt am 02.06.2023 in Kraft.
Schöllkrippen,
23.05.2023
Marc Babo
1. Bürgermeister
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |