Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12

Sachverhalt:

 

Am Wohngebäude der Raingartenstraße 5, Hofstädten ist seit Jahrzehnten die „Dorfglocke“ aufgehängt, welche noch heute drei Mal am Tag (6 Uhr, 12 Uhr, 18 Uhr) und bei Todesfällen läutet.

 

 

Herr Weidenweber Stefan hat am 22.05.2023 bei der Verwaltung vorgetragen, dass sich die Schwingungen beim Läuten der Glocke auf den Dachstuhl des Hauptgebäudes übertragen. Er bittet deshalb die Gemeinde, hierzu eine Prüfung zur Standfestigkeit/Tragfähigkeit des Dachstuhls zu veranlassen. Weitergehend bittet er um Klärung, wer in einem Schadensfall in der Haftung steht.

 

Herr Weidenweber betonte ausdrücklich, dass er mit dem Verbleib der Glocke am Gebäude weiterhin einverstanden ist, vorstehende Fragestellungen jedoch zu klären sind, da das Hauptgebäude zeitnah saniert werden soll.

 

Gemeinderatsmitglied Dedio bringt den Vorschlag ein, dass die Glocke auch losgelöst vom Dachstuhl auf einem Gestell aufgehängt werden könnte. Dies, führt er aus, würde in Zukunft keine Beeinträchtigung des Dachstuhles zur Folge haben und eine teure Sanierung bzw. ein teures Gutachten zu dessen Standfähigkeit umgehen.

 

Zudem wurde der Vorschlag eingebracht, dass es mögliche Fördermöglichkeiten für das oben genannte Vorhaben geben könnte.

 

Recherchen zur Dorfglocke:

 

Der Dorfchronik von Hofstädten kann entnommen werden, dass die Dorfglocke im Jahre 1761 gegossen wurde.

Nach Informationen von Herrn Weidenweber wurde die Glocke nach Verwahrung während des 2. Weltkrieges, ca. 1955 am Wohngebäude in der Raingartenstraße 5 aufgehängt.

 

Im Rahmen der Dorferneuerung standen nach Aussage von Hrn. Weidenweber Überlegungen an, die Dorfglocke in einer seinerzeitig geplanten Kapelle im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses aufzuhängen. Wegen der Tallage und dem damit einhergehenden Umstand, dass das Glockengeläut nur in Teilen von Hofstädten zu hören gewesen wäre, wurde die Idee nach seinen Angaben nicht weiterverfolgt.

 

Eine Nachfrage bei der Verwaltungsstelle der Pfarreiengemeinschaft Christus Immanuel hat ergeben, dass bei einer Anfrage zur Kostenbeteiligung für Untersuchungen und Verbleib der Glocke am Gebäude, neben der Prüfung der Urkundlichen Erwähnung der Glocke im Kirchenarchiv, eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit durch die Diözese Würzburg geprüft würde. Auf die derzeitige Finanzlage der Diözese wurde hingewiesen.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach umfangreichen Überlegungen kommen zwei mögliche Varianten in Betracht: zum einen, dass die Glocke am Gebäude belassen wird und eine Prüfung der Standfestigkeit/Tragfähigkeit des Dachstuhls erfolgen soll und zum anderen, dass die Glocke losgelöst vom Dach des Hauses auf einem separaten Gestell aufgehängt wird.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die Dorfglocke erhalten werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt Fördermöglichkeiten zu prüfen sowie Kosten für die Standortvarianten zu ermitteln.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0