Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 29.11.2021 hat der Marktgemeinderat Schöllkrippen den Beschluss gefasst, zum 01.01.2023 aus dem Grünabfallkonzept des Landkreises auszusteigen und im Zuge einer Ausschreibung unter Federführung des Marktes Schöllkrippen eine alternative Lösung zu suchen. Diese alternative Lösung besteht darin, dass die Gemeinde ein Unternehmen mit der Grünabfallverwertung für die Grünabfälle in ihrem Gemeindegebiet beauftragt.

 

Die Gemeinde musste vor der Vergabe des Auftrages eine europaweite Ausschreibung durchführen. Aufgrund der Komplexität der europaweiten Ausschreibung und der Notwendigkeit einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Aschaffenburg und den einzelnen Kommunen wird das im Rahmen der Ausschreibung ermittelte Unternehmen mit den vertragsgegenständlichen Leistungen erst am 01.01.2024 beginnen. Eine Abstimmung mit dem Landkreis Aschaffenburg im Hinblick auf den Ausstieg aus dem Grünabfallkonzept des Landkreises wurde bereits vorgenommen.

 

Bezüglich der europaweiten Ausschreibung ist folgendes festzustellen:

 

Die Absendung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für Veröffentlichung bei der Europäischen Union erfolgte am 05.05.2023 durch die beauftragte Kanzlei Lutz und Abel. Die Bekanntmachung wurde am 10.05.2023 veröffentlicht. Die Kanzlei Lutz und Abel hat die Ausschreibung fortlaufend rechtlich begleitet.

 

Innerhalb der Angebotsfrist (bis zum 06.06.2023, 10:00 Uhr) ist ein Angebot der Fa. „Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“ eingegangen. Weitere Angebote wurden nicht eingereicht.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass der Bieter alle geforderten Unterlagen eingereicht hat und alle vorgegebenen Eignungskriterien erfüllt.

 

Der Angebotspreis von 56,80 € (brutto) pro Tonne Grünabfall ist nachvollziehbar und angemessen. Der ausschreibungsgegenständliche Auftrag kann daher an den Bieter „Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“ vergeben werden.

 

Aufgrund des oben genannten Angebotspreis ergibt sich zukünftig folgende Kostenstruktur:

 

Die Gemeinden nehmen gemäß Punkt 2.2.2.2 der Kostenübernahmerichtlinien eine individuelle Behandlung und Entsorgung der Grünabfälle vor. Der Landkreis erstattet den Gemeinden anschließend einen Anteil von 75 % der entstandenen Kosten (max. jedoch 75 % von 87,30 € / Tonne). Zusätzlich berechnet der Landkreis zukünftig eine Logistikpauschale in Höhe von 5,20 €/ Tonne.

 

Kosten pro Tonne Grünabfall (ohne Premium)

 

Angebotspreis „Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“

56,80 €

 

abzüglich Erstattungsbetrag Landkreis (75 % der Kosten)

- 42,60 €

 

= Eigenanteil Gemeinde

= 14,20 €

 

+ Logistikpauschale

+ 5,20 €

 

= Gesamtkosten pro Tonne Grünabfall für die Gemeinden

=19,40 €

 

 

 

Vergleich: In den alten Kostenübernahmerichtlinien haben die Gemeinden am Landkreismodell teilgenommen (Punkt 2.2.2.1). Die Gemeinden beteiligen sich mit 25 % an den Kosten der Behandlung und Entsorgung. Folgenden Beträge (pro Tonne) wurden vom Landkreis an die Gemeinden in Rechnung gestellt:

 

 

Bis 2023:

Ab 2023:

Premium Material ohne Nachbehandlung

 

2,00 €

2,00 €

Strukturreiches Material mit Nachbehandlung

 

16,00 €

17,50 €

Strukturarmes Material

 

24,00 €

27,00 €

 

Hierzu ist festzustellen, dass die zukünftigen Entwicklungen der Kosten für beiden Varianten nicht abgeschätzt werden können und es sich lediglich um eine Momentaufnahme handelt.


Beschluss:

 

Der Markt Schöllkrippen vergibt den Auftrag zur Verwertung der Grünabfälle an die Fa. „Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“ zu einem Angebotspreis von 56,80 € (brutto) pro Tonne.

 

Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als „Erstlaufzeit“ bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0