Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 29.11.2021 hat der Marktgemeinderat Schöllkrippen
den Beschluss gefasst, zum 01.01.2023 aus dem Grünabfallkonzept des Landkreises
auszusteigen und im Zuge einer Ausschreibung unter Federführung des Marktes
Schöllkrippen eine alternative Lösung zu suchen. Diese alternative Lösung
besteht darin, dass die Gemeinde ein Unternehmen mit der Grünabfallverwertung
für die Grünabfälle in ihrem Gemeindegebiet beauftragt.
Die Gemeinde musste vor der Vergabe des Auftrages eine europaweite
Ausschreibung durchführen. Aufgrund der Komplexität der europaweiten
Ausschreibung und der Notwendigkeit einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis
Aschaffenburg und den einzelnen Kommunen wird das im Rahmen der Ausschreibung
ermittelte Unternehmen mit den vertragsgegenständlichen Leistungen erst am 01.01.2024
beginnen. Eine Abstimmung mit dem Landkreis Aschaffenburg im Hinblick auf den
Ausstieg aus dem Grünabfallkonzept des Landkreises wurde bereits vorgenommen.
Bezüglich der europaweiten Ausschreibung ist folgendes festzustellen:
Die Absendung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für
Veröffentlichung bei der Europäischen Union erfolgte am 05.05.2023 durch die
beauftragte Kanzlei Lutz und Abel. Die Bekanntmachung wurde am 10.05.2023
veröffentlicht. Die Kanzlei Lutz und Abel hat die Ausschreibung fortlaufend
rechtlich begleitet.
Innerhalb der Angebotsfrist (bis zum 06.06.2023, 10:00 Uhr) ist ein
Angebot der Fa. „Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“ eingegangen. Weitere
Angebote wurden nicht eingereicht.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Bieter alle geforderten Unterlagen
eingereicht hat und alle vorgegebenen Eignungskriterien erfüllt.
Der Angebotspreis von 56,80 € (brutto) pro Tonne Grünabfall ist
nachvollziehbar und angemessen. Der ausschreibungsgegenständliche Auftrag kann
daher an den Bieter „Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“ vergeben werden.
Aufgrund des oben genannten Angebotspreis ergibt sich zukünftig
folgende Kostenstruktur:
Die Gemeinden nehmen gemäß Punkt 2.2.2.2 der Kostenübernahmerichtlinien
eine individuelle Behandlung und Entsorgung der Grünabfälle vor. Der Landkreis
erstattet den Gemeinden anschließend einen Anteil von 75 % der entstandenen
Kosten (max. jedoch 75 % von 87,30 € / Tonne). Zusätzlich berechnet der
Landkreis zukünftig eine Logistikpauschale in Höhe von 5,20 €/ Tonne.
Kosten pro Tonne Grünabfall (ohne Premium) |
|
Angebotspreis
„Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“ |
56,80 € |
abzüglich
Erstattungsbetrag Landkreis (75 % der Kosten) |
- 42,60 € |
= Eigenanteil
Gemeinde |
= 14,20 € |
+
Logistikpauschale |
+ 5,20 € |
= Gesamtkosten pro Tonne Grünabfall für
die Gemeinden |
=19,40 € |
Vergleich: In den alten Kostenübernahmerichtlinien haben die Gemeinden
am Landkreismodell teilgenommen (Punkt 2.2.2.1). Die Gemeinden beteiligen sich
mit 25 % an den Kosten der Behandlung und Entsorgung. Folgenden Beträge (pro
Tonne) wurden vom Landkreis an die Gemeinden in Rechnung gestellt:
|
Bis 2023: |
Ab 2023: |
Premium
Material ohne Nachbehandlung |
2,00 € |
2,00 € |
Strukturreiches
Material mit Nachbehandlung |
16,00 € |
17,50 € |
Strukturarmes
Material |
24,00 € |
27,00 € |
Hierzu ist festzustellen, dass die zukünftigen Entwicklungen der Kosten für beiden Varianten nicht abgeschätzt werden können und es sich lediglich um eine Momentaufnahme handelt.
Beschluss:
Der Markt Schöllkrippen vergibt den Auftrag zur Verwertung der
Grünabfälle an die Fa. „Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH“ zu einem
Angebotspreis von 56,80 € (brutto) pro Tonne.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von
sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als „Erstlaufzeit“ bezeichnet). Der
Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig
für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung
dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der
Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |