Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beantragen mit Planungsunterlagen vom 20.06.2023 die Baugenehmigung für den Umbau und Ausbau des Dachgeschosses mit Flachdach eines Einfamilienhauses mit weiterhin einer Wohneinheit in der Hauptstraße 78, Schneppenbach-Schöllkrippen.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich). Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Dorfgebiet (MD) nach § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl) ist mit der umliegenden Bebauung konform. Hinsichtlich der geplanten Dachform gibt es einen Bezugsfall in der Hauptstraße 56, Schneppenbach-Schöllkrippen.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Für das Bauvorhaben werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Dies entspricht den Regelungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die bauordnungsrechtliche Beurteilung („Einfügegebot“) obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

 

 


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Umbau und Ausbau des Dachgeschosses mit Flachdach eines Einfamilienhauses mit weiterhin einer Wohneinheit“ in der Hauptstraße 78, Schneppenbach-Schöllkrippen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0