Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschussmitglied Elsässer fragt zum Abschluss der Sitzung nach, ob private Grundstücksbesitzer der Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet „Schlosswiesen-Stoclkwiesen – 1. Erweiterung“ Rückhaltemaßnahmen zur Grundstücksentwässerung vorsehen müssten. Hierzu wird mitgeteilt, dass im Zuge der damaligen Erschließung ein spezielles 3-teiliges Entwässerungssystem hergestellt wurde, was bedingt, dass die private Hof- und Dachentwässerung nur mittels einer Sedimentation, welche durch den Grundstückseigentümer herzustellen und entsprechend nachzuweisen ist, erfolgen kann.