Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauherr beantragt mit Planungsunterlagen vom 30.06.2023 die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Lagerhalle/Doppelgarage in 4 Wohnungen und den Neubau von Gauben in der Hauptstraße 61, OT Schneppenbach.

 

Im vorliegenden Fall ist planungsrechtlich folgendes festzustellen:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich). Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.


Der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Dorfgebiet (MD) nach § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass gemäß den Antragsunterlagen an die bestehenden Wasserversorgungs- und Entwässerungsleitungen angeschlossen werden soll.  

 

Nach den Planunterlagen werden für die bestehenden 4 Wohnungen (über 70 m²) und die neu zu errichtenden 4 Wohnungen (unter 70 m²) 13 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Dies entspricht den Regelungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung, wie beispielsweise abstandsflächenrechtliche Belange, obliegen dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Der Marktgemeinderat sieht die beabsichtigte Nutzung aufgrund der Grenznähe des Gebäudes zum Grundstück Fl. Nr. 146 Gemarkung Schneppenbach sowie die Gestaltung der Gauben kritisch.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung einer Lagerhalle/Doppelgarage in 4 Wohnungen und den Neubau von Gauben“ in der Hauptstraße 61, OT Schneppenbach“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0