Sachverhalt:
Das Programm der
Städtebauförderung muss jährlich fortgeschrieben werden. Der Gemeinderat
bestätigt mit seinem Beschluss, dass die geplanten Maßnahmen in der Planung
soweit fortgeschritten sind, dass diese auch tatsächlich wie geplant umgesetzt
werden können.
Für 2024 ist die
Fortführung der Planung für die Entwicklung eines Spiel-, Sport-, Freizeit- und
Gesundheitszentrums im Bereich der Häfner-Ohnhaus-Straße, sowie die
Machbarkeitsstudie über die Sanierung und Umgestaltung der Lindenstr. 18
vorgesehen bzw. ein Zuwendungsantrag für die Lindenstraße 18 zu stellen, sobald
Angebote vorliegen.
Die
Sanierungsberatung für den Zeitraum 2018-2023 wird abgerechnet und im gleichen
Zuge ein neuer Förderantrag zur Sanierungsberatung für 2024 gestellt.
Eine Verlängerung
des Kommunalen Förderprogrammes des Marktes Schöllkrippen bis zum Jahr 2024
wird bei der Regierung von Unterfranken beantragt. Die Förderhöhe bleibt mit 30
% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 € unverändert.
Die Bedarfsmitteilung
gestaltet sich dementsprechend wie folgt:
Beschluss:
Die Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2024 der Städtebauförderung -Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten- wird gebilligt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |