Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Bewilligungszeitraum zum vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vom 28.04.2022 endet zum 31.12.2025 und kann gem. Aussage des Bundesfördergebers, vertreten durch den Projektträger Jülich, derzeit nicht verlängert werden.

Nun soll ein neuer Förderantrag im Förderbereich „Sanierung kommunaler Einrichtungen – Projektaufruf 2023“ gestellt werden, um eine Bundesförderung des Projektes mit realistischem Bewilligungszeitraum erhalten zu können.

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen – Projektaufruf 2023“ zu stellen und eine Projektskizze einzureichen.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0