Der Bewilligungszeitraum zum
vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vom 28.04.2022 endet
zum 31.12.2025 und kann gem. Aussage des Bundesfördergebers, vertreten durch
den Projektträger Jülich, derzeit nicht verlängert werden.
Nun soll ein neuer Förderantrag im Förderbereich „Sanierung
kommunaler Einrichtungen – Projektaufruf 2023“ gestellt werden, um eine
Bundesförderung des Projektes mit realistischem Bewilligungszeitraum erhalten
zu können.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Förderantrag im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen – Projektaufruf
2023“ zu stellen und eine Projektskizze einzureichen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |