Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren beantragen mit Planunterlagen vom 28.08.2023 die Baugenehmigung für den Neubau einer Portalwaschanlage inkl. Modernisierung der Nebenräume in der Aschaffenburger Straße 42, Schöllkrippen.

 

Nachfolgende Maßnahmen sind geplant:

 

·         Abbruch der bestehenden Waschanlage mit anschließendem Neubau einer Portalwaschanlage

·         Versetzen des Luftservice und Staubsauer im Selbstbedienungsbetrieb

·         Modernisierung der Nebenräume

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich). Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Mischgebiet (MI) nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Die beantragte Art der Nutzung, hier: gewerbliche Nutzung ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung ist mit der umliegenden Bebauung konform.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Trennsystem) vorhanden und benutzbar sind. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche. Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Bauherr wurde seitens der technischen Bauverwaltung über die geplanten Ausbauzeiträume der Aschaffenburger Straße und der damit einhergehenden Einschränkungen der Grundstückszufahrt in Kenntnis gesetzt.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben „Neubau einer Portalwaschanlage inkl. Modernisierung“ in der Aschaffenburger Straße 42, Schöllkrippen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0