Sitzung: 25.09.2023 Marktgemeinderat Schöllkrippen
Beschluss: zugestimmt
Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation sind die Gebühren zum 01.11.2023 entsprechend anzupassen. Die Gebührenkalkulation wurde dem Gemeinderat mit vorhergehendem Tagesordnungspunkt (TOP 2.1) zur Kenntnis gegeben und die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Anschließend ist nun in der heutigen Sitzung die entsprechende Änderungssatzung zu beschließen.
Beschluss:
2. Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
des Marktes Schöllkrippen
vom ………………………………
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Schöllkrippen folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 03.02.2015 in der Fassung vom 02.03.2016
§ 1
§ 9a
(Grundgebühr) erhält folgende Fassung:
(1) 1Die Grundgebühr für die
Benutzung der Einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach
dem Nenndurchfluss (Qn) bzw dem Dauerdurchfluss (Q3) der
verwendeten Wasserzähler berechnet. 2Befinden sich auf einem
Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die
Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler
berechnet. 3Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der
Durchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu
können.
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung
von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4,0 m³/h 3,00 €/Monat
bis 10,0 m³/h 7,50 €/Monat
über 10,0 m³/h 12,00 €/Monat.
Dies entspricht einem Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 3,00 €/Monat
bis 6,0 m³/h 7,50 €/Monat
über 6,0 m³/h 12,00 €/Monat.
§ 2
§ 10 (Einleitungsgebühr) Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
2Die Gebühr beträgt 2,94 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft.
Schöllkrippen, ……………………
Marc Babo
1. Bürgermeister
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |