Beschluss: zugestimmt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation sind die Gebühren zum 01.11.2023 entsprechend anzupassen. Die Gebührenkalkulation wurde dem Gemeinderat mit vorhergehendem Tagesordnungspunkt (TOP 2.1) zur Kenntnis gegeben und die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Anschließend ist nun in der heutigen Sitzung die entsprechende Änderungssatzung zu beschließen.

 

 


Beschluss:

 

 

2. Änderungssatzung zur

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

des Marktes Schöllkrippen

 

vom ………………………………

 

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Schöllkrippen folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 03.02.2015 in der Fassung vom 02.03.2016

 

 

§ 1

 

§ 9a
(Grundgebühr)
erhält folgende Fassung:

(1)     1Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. 2Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. 3Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Durchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

 

(2)     Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis           4,0 m³/h                    3,00 €/Monat

bis         10,0 m³/h                    7,50 €/Monat

über       10,0 m³/h                  12,00 €/Monat.

 

Dies entspricht einem Nenndurchfluss

bis           2,5 m³/h                    3,00 €/Monat

bis           6,0 m³/h                    7,50 €/Monat

über        6,0 m³/h                  12,00 €/Monat.

 

§ 2

 

§ 10 (Einleitungsgebühr) Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

2Die Gebühr beträgt 2,94 € pro Kubikmeter Abwasser.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft.

 

Schöllkrippen, ……………………

 

 

Marc Babo

1. Bürgermeister

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0