Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation sind die Gebühren zum 01.11.2023 entsprechend anzupassen. Die Gebührenkalkulation wurde dem Gemeinderat mit vorhergehendem Tagesordnungspunkt (TOP 2.1) zur Kenntnis gegeben und die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Anschließend ist nun in der heutigen Sitzung die entsprechende Änderungssatzung zu beschließen.
Beschluss:
4. Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung
des Marktes Schöllkrippen
vom 25.09.2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Schöllkrippen folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 03.02.2015 in der Fassung vom 22.05.2019:
§ 1
§ 9a (Grundgebühr) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4,0 m³/h 3,00 €/Monat
bis 10,0 m³/h 7,50 €/Monat
über 10,0 m³/h 12,00 €/Monat.
Dies entspricht einem Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 3,00 €/Monat
bis 6,0 m³/h 7,50 €/Monat
über 6,0 m³/h 12,00 €/Monat.
Absatz 3 entfällt
§ 2
§ 10 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,21 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft.
Schöllkrippen, …………………..
Marc Babo
1. Bürgermeister
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |