Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation sind die Gebühren zum 01.11.2023 entsprechend anzupassen. Die Gebührenkalkulation wurde dem Gemeinderat mit vorhergehendem Tagesordnungspunkt (TOP 2.1) zur Kenntnis gegeben und die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Anschließend ist nun in der heutigen Sitzung die entsprechende Änderungssatzung zu beschließen.

 


Beschluss:

 

4. Änderungssatzung zur

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

des Marktes Schöllkrippen

 

vom 25.09.2023

 

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Schöllkrippen folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 03.02.2015 in der Fassung vom 22.05.2019:

 

 

§ 1

 

§ 9a (Grundgebühr) Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis           4,0 m³/h                    3,00 €/Monat

bis         10,0 m³/h                    7,50 €/Monat

über       10,0 m³/h                  12,00 €/Monat.

 

Dies entspricht einem Nenndurchfluss

bis           2,5 m³/h                    3,00 €/Monat

bis           6,0 m³/h                    7,50 €/Monat

über        6,0 m³/h                  12,00 €/Monat.

 

Absatz 3 entfällt

 

                                                                    § 2

 

§ 10 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,21 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 3

Inkrafttreten

 

 

Diese Satzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft.

 

 

Schöllkrippen, …………………..

 

 

Marc Babo

1. Bürgermeister

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0