Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Herrn Simon Kohl (Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung) und Frau Christine Röll (Finanzverwaltung der VG).
In seiner Präsentation erläutert Herr Kohl die gesetzlichen Grundlagen für die Gebührenerhebungen, den Aufbau einer Gebührenkalkulation, die kalkulierten Gebührensätze und die Übersicht über den Deckungsgrad der Fixkosten durch die Grundgebühren am Beispiel verschiedener Varianten der Grundgebührensätze.
Aufkommende Fragen aus dem Gemeinderat werden von Herrn Kohl und Frau Röll beantwortet.
Sachverhalt:
Die Kanalgebühren für den Markt Schöllkrippen wurden zuletzt am 01.04.2016 neu festgesetzt. Der Kalkulationszeitraum endete zum 31.03.2020. Die Markt Schöllkrippen befindet sich seit dem 01.04.2020 ohne aktuelle Kanalgebührenkalkulation. Bis eine neue Abwassersatzung erlassen wird, gelten die alten Gebühren. Kommt es in diesem Zeitraum zu einem Defizit, kann dieses den Gebührenzahlern nicht in Rechnung gestellt werden.
Die Wasserverbrauchsgebühren für den Markt Schöllkrippen wurden zuletzt am 01.07.2019 neu festgesetzt. Der Kalkulationszeitraum endete zum 30.06.2023. Der Markt Schöllkrippen befindet sich seit dem 01.07.2023 ohne aktuelle Wasserverbrauchsgebührenkalkulation. Bis eine neue Verbrauchsgebührensatzung erlassen wird, gelten die alten Gebühren. Kommt es in diesem Zeitraum zu einem Defizit, kann dieses den Gebührenzahlern nicht in Rechnung gestellt werden.
Durch eine Erhöhung der Umlagen (ZAK & VG), gestiegene Abschreibungs- und Verzinsungskosten, gestiegene Personalkosten, Wasserrohrbrüchen und allgemeine Preissteigerungen sind die geplanten Ausgaben für beide kostenrechnenden Einrichtungen gestiegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden können, wenn die jeweilige Gebühr nicht angepasst wird. Deshalb wird seitens der Verwaltung empfohlen, jeweils eine Gebührenerhöhung zum 01.11.2023 zu beschließen.
Aktuell werden folgende Gebühren erhoben:
Abwasseranlage: Einleitungsgebühr 2,61 €/m³
QN 2,5[1] Grundgebühr 3,00 €/Monat
QN 6 Grundgebühr 6,00 €/Monat
über QN 6 Grundgebühr 24,00 €/Monat
Wasserversorgung: Verbrauchsgebühr 1,55 €/m³
QN 2,5 Grundgebühr 3,00 €/Monat
QN 6 Grundgebühr 6,00 €/Monat
über QN 6 Grundgebühr 24,00 €/Monat
Die Verwaltung empfiehlt die aktuelle Grundgebühr zu ändern. Die Staffelung der Grundgebühr ist auf das empfohlene Äquivalenzprinzip des Kommentars Thimet abzuändern. Weiterhin sollte grundsätzlich die Höhe der Grundgebühr hinterfragt werden. Es werden immer mehr Wasserspargeräte eingesetzt. Weniger Abwasser führt zu einer höheren Einleitungsgebühr – weniger entnommenes Trinkwasser zu einer Erhöhung der Verbrauchsgebühr. Die Grundkosten für die Anlagen bleiben gleich. Familien mit älteren Menschen und kleinen Kindern verbrauchen mehr Wasser. Durch eine etwas höhere Grundgebühr können sie von einer niedrigeren Einleitungsgebühr bzw. Verbrauchsgebühr profitieren. Die Gebühren sollen verbrauchsabhängige Gebühren bleiben, d.h. ein Großteil der Kosten soll über die Einleitungs- bzw. Verbrauchsgebühr gehoben werden. Der Kommentar Thimet empfiehlt ca. 15 % bis 25 % der Fixkosten über die Grundgebühr zu heben.
In den nachfolgenden Tabellen wird aufgezeigt, wie sich die Gebühr entwickelt, wenn die Grundgebühr angehoben wird und welchen Anteil sie an den Fixkosten hat.
Abwasser |
Aktuell |
Neue Staffelung* |
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
|
QN 2,5 |
3,00 € |
3,00 € |
4,50 € |
5,00 € |
6,00 € |
|
QN 6 |
6,00 € |
7,50 € |
11,25 € |
12,50 € |
15,00 € |
|
über QN 6 |
24,00 € |
12,00 € |
18,00 € |
20,00 € |
24,00 € |
|
|
|
|
|
|||
% Anteil Grundgebühr an Fixkosten |
8,27% |
12,70% |
14,12% |
16,95% |
||
|
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|
|
|||
Abwassergebühr m³ |
|
2,61 € |
2,94 € |
2,79 € |
2,75 € |
2,66 € |
+/- zur aktuellen
Gebühr |
0,33 € |
0,18 € |
0,14 € |
0,05 € |
||
Veränderung in % zur
aktuellen Gebühr |
12,64% |
6,90% |
5,36% |
1,92% |
Wasserversorgung |
Aktuell |
Neue Staffelung* |
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
|
QN 2,5 |
3,00 € |
3,00 € |
4,50 € |
5,00 € |
6,00 € |
|
QN 6 |
6,00 € |
7,50 € |
11,25 € |
12,50 € |
15,00 € |
|
über QN 6 |
24,00 € |
12,00 € |
18,00 € |
20,00 € |
24,00 € |
|
|
|
|
|
|||
% Anteil Grundgebühr an Fixkosten |
11,41% |
19,06% |
21,17% |
25,40% |
||
|
|
|
|
|||
Wassergebühr m³ |
1,55 € |
2,21 € |
2,07 € |
2,02 € |
1,94 € |
|
+/- zur aktuellen
Gebühr |
0,66 € |
0,52 € |
0,47 € |
0,39 € |
||
Veränderung in % zur
aktuellen Gebühr |
42,58% |
33,55% |
30,32% |
25,16% |
* Staffelung der
Grundgebühr auf das empfohlene Äquivalenzprinzip des Kommentars Thimet
Die jeweilige Gebührenkalkulation wird in der Sitzung von Herrn Kohl, Mitarbeiter des Büros Dr. Schulte/ Röder, vorgestellt.
Der Gemeinderat kann entscheiden, ob er die Grundgebühr zukünftig erhöht oder nicht. Bei der Entscheidung sollte der Anteil der Grundgebühr an den Fixkosten berücksichtigt werden und die Menge der größeren Anschlüsse. Diese gliedern sich wie folgt:
Anschlussnehmer |
Abwasser |
Wasser |
QN 2,5 |
1193 |
1200 |
QN 6 |
53 |
54 |
über QN 6 |
4 |
4 |
Gesamt |
1250 |
1258 |
[1] Qn 2,5 steht für den Nenndurchfluss. Das Qn hinter dem Wasserzähler steht
für den sogenannten Nenndurchfluss. Qn 2,5 bedeutet nichts anderes, als das der
Wasserzähler einen Nenndurchfluss von 2,5 Kubikmetern in einer Stunde hat, und
dient gleichzeitig als eine Art Gerätekennung. (Quelle: Wasserzähler: Qn 2,5 - so
lesen Sie den Verbrauch richtig ab (helpster.de)
Beschluss:
Die Gebühren für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung werden zum 01.11.2023 wie folgt festgelegt:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m3/h.................................... 3,00 €/Monat
bis 6,0 m3/h.................................... 7,50 €/Monat
über 6,0 m3/h................................. 12,00 €/Monat.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4,0 m3/h.................................... 3,00 €/Monat
bis 10,0 m3/h.................................... 7,50 €/Monat
über 10,0 m3/h................................. 12,00 €/Monat.
Die Einleitungsgebühr beträgt 2,94 € pro Kubikmeter Abwasser.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |
Beschluss:
Die Gebühren für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung werden zum 01.11.2023 wie folgt festgelegt:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m3/h.................................... 3,00 €/Monat
bis 6,0 m3/h.................................... 7,50 €/Monat
über 6,0 m3/h................................. 12,00 €/Monat.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4,0 m3/h.................................... 3,00 €/Monat
bis 10,0 m3/h.................................... 7,50 €/Monat
über 10,0 m3/h................................. 12,00 €/Monat.
Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt 2,21 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |