Sachverhalt:
Mit Beschlussvorlage vom 23.10.2023 hat das Landratsamt Aschaffenburg
bereits einen Entwurf für eine Satzung und einen Konsortialvertrag vorgelegt.
Die parallel zur Beschlussfassung in den Gremien der Gemeinden stattgefundene
Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken hat ergeben, dass insbesondere
die Thematik der „indirekten Beteiligung“, rechtlich grundsätzlich vom
zuständigen Ministerium abgeklärt werden muss.
Um die Gründung der ELA nicht noch weiter zu verzögern, hat das
Landratsamt mit seinen Beratern von bbh eine auf den „kleinsten gemeinsamen
Nenner“ reduzierte Satzung und Konsortialvertrag erstellt. Dieser wurde auch
bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und von dort wurde
entsprechende Zustimmung signalisiert.
Es wird insoweit um nochmalige Zustimmung zur „reduzierten“ Satzung mit
Stand 13.11.2023 und dem zugehörigen Konsortialvertrag gebeten.
Sollte das Ministerium die Thematik der indirekten Beteiligung
zustimmen, wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Änderungssatzung erstellt
und nochmals den Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die o. g. Vorgehensweise ist die schnellste Möglichkeit das gemeinsame Kommunalunternehmen zu gründen, bereits vorliegende Projekte zu beginnen und auch den Vertrag mit dem bereits gefundenen Vorstand der ELA abzuschließen.
Beschluss:
- Der Marktgemeinderat
Schöllkrippen stimmt beiliegendem Satzungsentwurf für das gemeinsame
Kommunalunternehmen „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“ zu.
- Der Marktgemeinderat Schöllkrippen stimmt dem beiliegendem Entwurf des Konsortialvertrages zur Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen zu und ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag zu unterschreiben.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
14 |
Nein-Stimmen |
1 |
pers. beteiligt |
0 |