Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Bauherr hat eine Änderungsplanung zur Umnutzung Lagerhalle in 4 Wohnungen, Neubau von Gauben eingereicht.

 

Es wird auf die ursprünglich geplante Außentreppe im Südosten und die Gaube im Südwesten verzichtet. Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks ist ein Spielplatz geplant (vorher als Grünfläche dargestellt).

 

Die Änderungsplanung wurde gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Marktes Schöllkrippen durch Bürgermeister Marc Babo als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

 

Der Marktgemeinderat wird hiermit nachrichtlich in Kenntnis gesetzt.