Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet des Marktes Schöllkrippen wurden zuletzt am 01.06.2021 angepasst. Im Rahmen der vorausstehenden Vergabe der Bauplätze, die im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Am Keilrain 2. Erweiterung“ entstehen, bietet es sich an, die Vergaberichtlinien zu beraten und ggf. nach Vorgaben des Gemeinderates anzupassen.

 

Das Gremium schlägt vor, die Vorgaben in Punkt 1.6 (Photovoltaikanlagen) zu konkretisieren. Die festgelegten 5 Punkte erhalten demnach nur Antragsteller mit einer Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 5 kWp.

 

Weiterhin sollten unter Punkte 1.6 neben den Photovoltaikanlagen auch Zisternen aufgenommen werden. Die Antragsteller erhalten hierfür ebenfalls 5 Punkte.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die o. g. Punkte in die Vergaberichtlinien aufzunehmen und bezüglich der Sicherung und Durchsetzung dieser Vorgaben Rücksprache mit dem Notariat zu halten.

 

 


Beschluss:

 

Die Vergaberichtlinien werden mit folgenden Veränderungen beschlossen:

 

  • Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (Punkt 1.6) erhalten nur Antragsteller mit einer Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 5kWp die festgelegten 5 Punkte.  

 

  • Unter Punkt 1.6 werden zusätzlich Zisternen aufgenommen. Die Antragsteller, welche eine Zisterne errichten, erhalten ebenfalls 5 Punkte.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0